Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_15_02_2017.pdf

- S.2

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3.

5.

Die Stadt Innsbruck wird zur Umsetzung der Punkte 1. und 2. vorliegende
Verträge abschließen.

Beschluss (bei Stimmenthaltung von RUDI
und FPÖ, 6 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 25.01.2017:

2.

Für den Fall, dass das in der weiterführenden Erklärung beschriebene
Wasserrecht nicht erteilt wird, und
damit die Infrastruktur, die für die
Wärme- und Kälteversorgung des
Hauses der Musik errichtet wurde,
außer Betrieb genommen werden
muss, verpflichtet sich die Stadt Innsbruck, die Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB) AG und die Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG (IIG) für
damit in Verbindung stehende Folgen
schad- und klaglos zu halten, und
zwar neben dem Land Tirol entsprechend dem Verhältnis der Finanzierungsanteile von Stadt und Land laut
Beschluss des Gemeinderates vom
14.07.2016. Das gilt für Forderungen
der IKB bis zu € 2 Mio. und solche der
IIG bis zu € 0,5 Mio. und nur, soweit
das Land seinen Anteil an diesen
ebenso abdeckt.
Solange das Land Tirol eine zu
Punkt 1. analoge Verpflichtungserklärung nicht abgibt, verpflichtet sich die
Stadt Innsbruck wie in Punkt 1. auch
betreffend den dort vorgesehenen Anteil des Landes die IKB und die IIG
schad- und klaglos zu halten.

IV 1237/2017
Haftung der Stadtgemeinde
Innsbruck für die Rückzahlung
des von der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) zum
Ankauf des Treibhaus-Areals
(Angerzellgasse 8) aufgenommenen Darlehens

IV 536/2017
"Haus der Musik", Wärme- und
Kälteversorgung, Risikoübernahme für Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB) AG und Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG)

1.

6.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 08.02.2017:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Haftung als Bürge und Zahler nach
§ 1357 ABGB für die Rückzahlung folgender Darlehen
-

€ 366.000,-- zu fix 1,25 % p.a. über
64 vierteljährliche Pauschalraten und

-

€ 182.000,-- zu 3-Monats-EURIBOR
zuzüglich 0,55 %-Punkte über
64 vierteljährliche Pauschalraten

die die Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG) bei der Tiroler Sparkasse
Bank AG zur Umschuldung des bisherigen
Darlehens zum Ankauf des Treibhausareals aufnimmt.
Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt
diesbezügliche Haftungserklärungen abzugeben und die vorliegenden Bürgschaftsvereinbarungen zu Gunsten der Tiroler Sparkasse Bank AG zu unterfertigen.
7.

Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)

7.1

IV 16922/2016
Förderung in der Schutzzone 1 Altstadt-Innenstadt

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 25.01.2017:
Die Stadt Innsbruck unterstützt """"""""""""
"""""""""""""""""" hinsichtlich der Restaurierung der
Fassade und der Dachsanierung mit einem nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von € 30.660,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.

GR-Sitzung 15.02.2017