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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_15_02_2017.pdf

- S.8

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-8-

15.

Errichtung von Spielplätzen in
Innsbruck, Mitwirken von Kindern und Jugendlichen bei der
Gestaltung

17.

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. MÜ-F18, Mühlau, Bereich Hans-Maier-Straße 3 (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. MÜ-F10), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für BürgerInnenbeteiligung, Petitionen und Zivilgesellschaft vom 23.01.2017:
Die Stadt Innsbruck verpflichtet sich, bei
der zukünftigen Gestaltung von Kinderspielplätzen stets die betroffenen Kinder
und Jugendlichen miteinzubeziehen und
ihnen die Möglichkeit zur Mitgestaltung zu
geben.
16.

Maglbk/18451/SP-BB-RO/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. RO-B5, Rossau, Bereich Archenweg 56 und 58 (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. RO-B2, Nr. AM-B11 und
Nr. AM-B16, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.02.2017:
Die Auflage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. RO-B5, Rossau, Bereich Archenweg 56 und 58 (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. RO-B2, Nr. AM-B11
und Nr. AM-B16, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplans treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

GR-Sitzung 15.02.2017

Maglbk/18315/SP-FW-GH/1

Beschluss (bei Stimmenthaltung von FI,
9 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.02.2017:
Die Auflage des Entwurfs des Flächenwidmungsplanes Nr. MÜ-F18, Mühlau, Bereich Hans-Maier-Straße 3 (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes
Nr. MÜ-F10), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird das Verfahren zur Erlassung des Flächenwidmungsplanes MÜF14 eingestellt.
18.

Maglbk/18317/SP-BB-GH/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. MÜ-B17, Mühlau, Bereich Hans-Maier-Straße 3 (als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. MÜ-B10 und Nr. MÜ-B10/1),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016

Beschluss (bei Stimmenthaltung von FI,
9 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.02.2017:
Die Auflage des Entwurfs des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. MÜ-B17, Mühlau, Bereich
Hans-Maier-Straße 3 (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. MÜ-B10 und
Nr. MÜ-B10/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird das Verfahren zur Erlassung des Bebauungsplanes MÜ-B13 eingestellt.