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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_27_02_2014_gsw.pdf

- S.23

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Produktbeschreibung



Vollziehung des Landes-Feuerwehrgesetzes



Maßnahmen der Brandbekämpfung



Brandverhütung, soweit damit nicht die Bau- und Feuerpolizei
betraut ist



technische Unfallhilfe



technische Durchführung des Zivil- und Katastrophenschutzes
sowie



Mitwirkung an der Erstellung der Katastrophenschutzpläne nach
dem Katastrophenmanagementgesetz und Vorhaltung der dafür
notwendigen Gerätschaften

Laut Produktliste sind die Aufgaben des Amtes in fünf Produkte gegliedert, nämlich


Einsatz,
welches den ursächlichen Tätigkeitsbereich der Feuerwehr darstellt. Im Rahmen dieses Produktes werden grundlegende feuerwehrtaktische Überlegungen und Erkenntnisse umgesetzt und neue
Löschverfahren getestet, um eingesetzt werden zu können. Darüber hinaus werden Hilfsmittel für die Löschverfahren begutachtet
und getestet und in weiterer Folge angekauft und eingesetzt. Neben
der Brandbekämpfung bildet der technische Hilfsdienst ein weiteres
Hauptaufgabengebiet der Feuerwehr. Dieser beinhaltet mit Ausnahme von Brandeinsätzen und Einsätzen mit gefährlichen Stoffen
sämtliche Einsätze wie bspw. Verkehrsunfälle, Straßenreinigungen,
Wasserschäden, Elementarereignisse, Bauunfälle u.a.m. In diesem
Zusammenhang müssen aufgrund des raschen technischen Fortschritts (z.B. in der Fahrzeugindustrie) neue Gerätschaften und Erkenntnisse beobachtet werden, um gegebenenfalls in das Einsatzkonzept der Feuerwehr aufgenommen zu werden. Dies trifft auch
die Bereiche Atem- und Körperschutz. Zu den weiteren Aufgabenbzw. Spezialgebieten der Feuerwehr zählen der Wasser- und
Tauchdienst sowie der Flugdienst.



Vorbeugender Brandschutz,
welches aus allen vorbeugenden Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, von Tieren, der Umwelt und von Sachwerten gegen
Brände und technische Störfälle bzw. aus den Maßnahmen zur Ermöglichung der Gefahrenabwehr besteht. Das Leistungsspektrum
gliedert sich in die Bereiche
 feuerpolizeiliche Angelegenheiten (Feuerbeschau, Brandsicherheitswachdienste, einsatzvorbereitende Maßnahmen)
 Sachverständigendienste (Gutachtertätigkeit als brandschutztechnische und feuerpolizeiliche Sachverständige für Ämter und
Behörden, Flächen für die Feuerwehr, Löschwasserversorgung,
betriebliche und betriebstechnische Brandschutzmaßnahmen)
und
 Öffentlichkeitsarbeit (Beratungen, Öffentlichkeitsarbeit).

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Zl. KA-8252/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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