Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_27_02_2014_gsw.pdf
- S.57
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Gesamter Text dieser Seite:
Die Herstellung eines zweiteiligen Rampenbauwerks im Sillmündungsbereich (Fischaufstieg bzw. Rampe zur Ausbildung
„Kanu-/Paddlerwalze“
Der Bau eines permanent durchströmten Altarms
Die Errichtung einer Radfahrer- und Fußgängerbrücke über die Sill
in Verbindung mit der Herstellung eines Rad- und Fußweges am
orografisch rechten Innufer in Richtung Ing.-Etzel-Straße
Die Herstellung eines Rad- und Fußweges entlang des orografisch
linken Sillufers
Die Planung erfolgte in Abstimmung mit der Planung und Bebauung
des ehemaligen „Tiroler Loden“-Areals für Wohnbau inkl. Errichtung
einer öffentlichen Spiel- und Erholungsfläche sowie eines Bootshauses
für den Tiroler Kanuverband und Innsbrucker Kajak- und Wassersportvereine.
Der Bau eines Inndükers und die Erweiterung einer im Mündungsnahbereich der Sill bestehenden Kanaldükeranlage der IKB AG sowie der
Neubau eines Fernwärmedükers für die TIGAS wurden ablauftechnisch
in das Gesamtprojekt miteinbezogen. Die resultierenden Kosten wurden durch die jeweiligen Interessenten getragen.
Das generelle Projekt sah neben der Nutzung von Grundstücken des
öffentlichen Wassergutes und der Stadtgemeinde Innsbruck u. a. auch
die Inanspruchnahme von Grundstücken der TIGAS und der ÖBB vor.
Die bauliche Durchführung des Gesamtvorhabens war in 4 Bauabschnitten für den Zeitraum der Niederwasserperiode 2008/2009 bis
zum Sommer 2012 vorgesehen.
Die Kostenschätzung wies Gesamtkosten für die Realisierung des
Hochwasserschutzprojektes (exkl. zusätzlicher Kosten für Lodenareal
und Bootshaus) von brutto rd. € 7.864.000,00 aus.
Zur Finanzierung der Kosten wurden Förderungen der Republik Österreich in Höhe von rd. € 4.570.000,00 und des Landes Tirol von rd.
€ 770.000,00, in Summe € 5.340.000,00 vorgesehen. Zum Zeitpunkt
der Kostenberechnung waren zur Bedeckung förderbarer Kosten des
Hochwasserschutzes am Inn eine Verteilung von 85 % Bund und 15 %
Stadt Innsbruck und für die Sill von 60 % Bund, 30 % Land und 10 %
Stadt Innsbruck angenommen worden.
Der durch die Stadtgemeinde Innsbruck zu tragende Anteil betrug brutto € 2.524.000,00 und setzte sich zusammen aus
dem durch die Stadt zu tragenden Interessentenanteil von voraussichtlich 15 % der förderbaren Kosten des Hochwasserschutzes am
Inn und 10 % der förderbaren Kosten an der Sill in Gesamthöhe
von brutto ca. € 791.000,00,
nicht förderbaren Kosten für die Radfahrer- und Fußgängerbrücke
und
anteiligen Mehrkosten für Rad- und Fußwege von gesamt brutto
ca. € 1.017.000,00 sowie
Mehrkosten für die Paddler-/Kanurampe und anteilige Grundeinlösekosten in Gesamthöhe von brutto rd. € 716.000,00.
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Zl. KA-10200/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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