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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_27_02_2014_gsw.pdf

- S.58

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Der Stadtsenat erteilte dem präsentierten generellen Hochwasserschutzprojekt sowie dem hinterlegten Bauzeit- und Finanzierungsplan
in seiner Sitzung vom 06.12.2006 die Zustimmung. Des Weiteren wurde die Veranlassung einer Detailprojektierung des Hochwasserschutzprojektes im Einvernehmen mit den Bundes- und Landesdienststellen,
die Durchführung der erforderlichen Behördenverfahren sowie der Start
von Verhandlungen bzgl. der zur Projektrealisierung benötigten Grundstücke befürwortet.
Detailprojektierung

Nach Feststellung des erforderlichen Leistungsumfanges der wasserbautechnischen, gewässerökologischen, geotechnischen und landschaftsplanerischen Detailplanung und auf Basis eingeholter Kostenvorschläge externer Planer und Konsulenten erteilte das BMLFUW
durch Erlass vom 11.06.2007 der Detailprojektierung des Hochwasserschutzprojektes am Inn und an der Sill die technische und finanzielle
Genehmigung. Der Stadtsenat stimmte am 11.07.2007 der Vergabe
von Planerleistungen in Gesamthöhe von brutto € 198.520,18 mit
einem Interessentenanteil von brutto € 23.732,88 ebenfalls zu. Zur
Kostenbedeckung eines wasserbautechnischen Modellversuches (Anbotssumme brutto € 154.900,00) wurde ein städtischer Finanzierungsanteil in Höhe von brutto € 64.900,00 genehmigt.
Am 02.07.2008 wurde das einreichfähig ausgearbeitete Detailprojekt
und die ebenfalls fertiggestellte Entwurfsplanung für die Radfahrer- und
Fußgängerbrücke über die Sill durch den Stadtsenat Innsbruck zustimmend zur Kenntnis genommen. Die auf Basis einer detaillierten
Massen- und Kostenermittlung prognostizierten Gesamtkosten betrugen brutto rd. € 9.800.000,00.
In Verbindung mit Förderungszusagen des Bundes (Inn und Sill) und
Landes Tirol (Sill) konnte der Interessentenanteil der Stadt Innsbruck
an den förderbaren Kosten mit 15 % für den Hochwasserschutz Inn
und 10 % für den Hochwasserschutz Sill fixiert werden. Der Beitrag der
Stadt Innsbruck setzte sich aus dem Interessentenanteil an den förderbaren Kosten, den nicht förderbaren Kosten sowie einem Sonderbeitrag für das Rampenbauwerk zusammen und ergab sich folglich mit
brutto € 2.903.000,00. Der Stadtsenat erteilte der Kostenschätzung
sowie der Vorfinanzierung des Gesamtvorhabens durch die Stadtgemeinde Innsbruck die Zustimmung.
Nicht innerhalb des Finanzierungsplanes abgebildet waren weitere
Kosten für u. a. Kompensationszahlungen für Fischereiberechtigte und
Entsorgungskosten einer ehemaligen Hausmülldeponie im Bereich der
Sillmündung, welche dem Stadtsenat vorgelegt und von diesem zur
Kenntnis genommen wurden. Der städtische Finanzierungsanteil erhöhte sich hierdurch auf brutto € 3.641.500,00.

Fördererlass

Durch Erlass des BMLFUW vom 20.03.2009 wurde dem Hochwasserschutzprojekt die technische und finanzielle Genehmigung sowie die
Zustimmung zur Vorfinanzierung durch die Stadtgemeinde Innsbruck
erteilt. Das finanzielle Gesamterfordernis für die BA 01 – 03 wurde mit
insgesamt € 6.350.000,00 bewilligt. Der BA 04 war vorerst ausgenommen worden. Hierzu sollte nach Herstellung der BA 01 – 03 eine Evaluierung durchgeführt werden, deren Ergebnisse sich in der weiteren

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Zl. KA-10200/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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