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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_27_02_2014_gsw.pdf

- S.66

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Bauzeit

Die Fertigung der mit rd. 42 m Spannweite in vier Bauteilen vorgefertigten Stahlbrücke startete im Oktober 2010 und endete im April 2011
nach Montage am heutigen Standort.

Abrechnungskosten

Die Gesamtkosten des Brückenbauwerks inkl. sämtlicher Planungs-,
Beratungs- und Nebenleistungen sowie den Aufwendungen für die
Austragung des Entwurfswettbewerbs ergaben sich mit brutto
€ 919.964,78 (Baukostenanteil brutto € 814.986,70).
4.3 Öffentliche Grünfläche am ehemaligen Lodenareal und Bootshaus

Übertragung und
Überlassung von
Grundstücken

Im Zuge der Planung eines Wohnprojektes am ehemaligen Tiroler Lodenareal in Zusammenarbeit zweier Wohnbauträger und der Planungen zum gegenständlichen Hochwasserschutzprojekt kam es zur zeitlich unmittelbaren Übertragung des Grundstücks Gst. 1234/12 und der
unentgeltlichen Überlassung des Gst. 1234/10 mit ca. 10 Jahre später
durchzuführender Übertragung an die Stadtgemeinde Innsbruck.
Für das Gst. 1234/12 im Westen des Areals (Teilfläche „West") und
im unmittelbaren Nachbarschaftsbereich der neuen Sillmündung
wurde der Bau eines Bootshauses vorgesehen und umgesetzt. Das
Gst. 1234/10 (Teilfläche „Nord“) und Flächen des öffentlichen Gutes
wurden in weiterer Folge zu einer Grünanlage mit Sport- und Spielplatz
ausgebaut und als Erholungsraum der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Im Vorfeld hatte der Stadtsenat am 29.11.2006 der Übertragung bzw.
Überlassung der Grundstücke seine Zustimmung erteilt. Des Weiteren
wurde beschlossen, dass





die Gestaltung der Grünflächen ausschließlich der Stadt Innsbruck
obliege,
das Honorar für die Grünflächenplanung beider Grundstücke zu
Lasten der Wohnbauträger gehe,
sich diese mit pauschal brutto € 528.000,00 an den Arbeits- und
Ausstattungskosten der Fläche „Nord“ beteiligen und
die technische Betreuung für den Bau des Bootshauses (exkl. Planungs- und Baukosten) unentgeltlich durch einen der zwei namentlich genannten Bauträger übernommen werde.

Die Umsetzung des StS-Beschlusses erfolgte in nachfolgenden zivilrechtlichen Vereinbarungen.
Erholungsraum und
Grünanlage mit Sportund Spielplatz –
Teilfläche „Nord“

Neben der vereinbarten Grünflächenplanung für die Teilflächen „Nord“
und „West“ beauftragte die Stadtgemeinde Innsbruck das selbe Ingenieurbüro für Garten- und Landschaftsarchitektur mit der Planung für
angrenzende Promenadenbereiche des öffentlichen Gutes, welche in
die Grünflächengestaltung miteinbezogen wurden.

In der Sitzung vom 09.07.2008 nahm der Stadtsenat Innsbruck die vorgelegte Entwurfsplanung zustimmend zur Kenntnis und veranlasste die
entsprechende Realisierung. Die kalkulierten Gestaltungskosten betrugen brutto € 966.000,00 bzw. ergaben sich mit brutto rd. € 438.000,00
für den Anteil der Stadt Innsbruck.
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Zl. KA-10200/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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