Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_27_02_2014_gsw.pdf

- S.73

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zu Punkt 18.

Zl. KA-10560/2013
BERICHT ÜBER DIE
BELEGKONTROLLEN DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK
III. QUARTAL 2013
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck, III. Quartal 2013 eingehend behandelt und erstattet mit
Datum vom 13.02.2014 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 18.11.2013, Zl. KA-10560/2013,
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Vorbemerkungen
Prüfungskompetenz,
Prüfungsinhalt

Von der Kontrollabteilung wird gem. § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 jahresdurchgängig Einsicht in die bei
der Stadtbuchhaltung befindlichen Einnahme- bzw. Auszahlungs(allenfalls auch Berichtigungs-) anordnungen samt den dazugehörigen
Belegen genommen. Des Weiteren wirken Vertreter der Kontrollabteilung bei Haftbrieffreigaben mit und prüfen ausgewählte Vergabevorgänge, welche vornehmlich dem Baubereich zuzuschreiben sind. Im
Rahmen der Kontrolle wurde ein verstärktes Augenmerk auf den effizienten Einsatz von öffentlichen Mitteln im Magistratsbereich nach den
Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit
gelegt.
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bericht wurden aus
Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer
Geschlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen und
Männer.

Anhörungsverfahren

Das gem. § 52 Abs. 2 der MGO festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Einnahme- und Auszahlungsvorgänge

Ankauf von
PET-Tragtaschen und
Folder – Skonto

Die Kontrollabteilung hat eine an das Referat Frauenförderung, Familien und SeniorInnen gerichtete Eingangsrechnung in der Höhe von
€ 1.020,00 überprüft, mit welcher der Ankauf von 500 Stück
PET-Tragtaschen und 500 Stück 6-seitigen Foldern abgerechnet worden ist. Auffällig war, dass der vom Lieferanten angebotene Skonto
nicht lukriert worden ist, obwohl die zugehörige Auszahlungsanordnung
vom sachlich zuständigen Amt noch innerhalb der angebotenen Skontofrist ausgefertigt und überwiesen wurde.
Die Kontrollabteilung empfahl, der Skontogestion in Zukunft besondere
Beachtung zu schenken. In diesem Zusammenhang erinnerte die Kontrollabteilung auch an die über Auftrag der Frau Bürgermeisterin getroffene Verfügung vom 08.01.2013, Zl. IV-5333/2012, zum Vollzug des
Voranschlags 2013, in der die Verpflichtung zur Einhaltung der Skontofristen zur Vermeidung von Belastungen für die Stadt Innsbruck ausdrücklich betont wird.

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Zl. KA-10560/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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