Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_27_02_2014_gsw.pdf
- S.74
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Im Anhörungsverfahren erklärte das Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft, dass im Referat Frauenförderung, Familien und SeniorInnen
Anfang August 2013 urlaubsbedingt eine Vielzahl von Rechnungen zu
buchen war. Dabei habe die sonst so umsichtige Mitarbeiterin bei der
beanstandeten Rechnung leider die Zahlungsbedingungen übersehen
und daher den Skonto in Höhe von € 20,40 nicht in Abzug gebracht.
Darüber hinaus wurde versichert, dass ab sofort im Referat alle Eingangsrechnungen mit ganz besonderer Sorgfalt auf die Zahlungsbedingungen geprüft und gegebenenfalls von der Referatsleitung auffällig
markiert werden, um solch ein Versehen in Zukunft zu vermeiden.
Verfügungsmittel –
Teilnehmerkreis
Geprüft wurde eine Auszahlungsanordnung betreffend kleinere Aufwendungen für Porto und Buffet aus Verfügungsmitteln anlässlich der
Einladung zu einem „Runden Tisch“ im Zusammenhang mit dem Örtlichen Raumordnungskonzept (Öroko). Die Kontrollabteilung stellte fest,
dass entsprechende Angaben über den teilnehmenden Personenkreis
nicht ersichtlich waren.
In Absprache mit der für die belegmäßige Abwicklung der Auszahlungsanordnungen verantwortlichen Mitarbeiterin empfahl die Kontrollabteilung, auf den Fakturen der jeweiligen Einladungen zukünftig auch
den Teilnehmerkreis zu vermerken, was von der betreffenden Mitarbeiterin auch zugesichert worden ist. Eine Liste der an der gegenständlichen Veranstaltung teilgenommenen Personen wurde der Kontrollabteilung in Kopie nachgereicht.
3 Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang mit
Haftbrieffreigaben
Im Zuge der Abrechnung von Bau- und Lieferleistungen, die im Auftrag
der Stadt Innsbruck und für diese durchgeführt werden, erfolgt unter
bestimmten Bedingungen für die Dauer der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Gewährleistung der Einbehalt finanzieller Sicherstellungen, welche in den überwiegenden Fällen durch Bankgarantien bzw.
Haftbriefe abgelöst werden. Vor Ablauf einer Bankgarantie bzw. vor
Ende des Gewährleistungszeitraums führen Vertreter des Auftragnehmers und des Stadtmagistrats Innsbruck eine gemeinsame Schlussbesichtigung der besicherten Leistungen durch, welche in Folge zur Freigabe oder Geltendmachung der entsprechenden Haftbriefsumme durch
die Stadt Innsbruck führt.
Im Zeitraum zwischen 01.07.2013 und 30.09.2013 haben Vertreter der
Kontrollabteilung an 5 Haftbrieffreigaben teilgenommen. Die Haftbriefgesamtsumme betrug € 160.234,11.
Relevante Umstände, welche in der Sphäre der Auftragnehmer lagen
und zur Inanspruchnahme von Haftungsrücklässen geführt hatten,
wurden im Rahmen der durchgeführten Begehungen nicht festgestellt.
In einzelnen Fällen wurden jedoch Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten verhältnismäßig geringem Ausmaßes als Nebenbedingung zur
Freigabe des Haftbriefes vereinbart. Auf Nachfrage der Kontrollabteilung bestätigten die zuständigen städtischen Dienststellen die Erledigungen dieser Arbeiten.
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Zl. KA-10560/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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