Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 02-Protokoll-22.02.2018.pdf

- S.58

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32.

Beantwortung eingebrachter dringender Anfragen

32.1

GfGR/17/2018
Erbringung finanzieller bzw. finanzwerter Leistungen durch die
Landeshauptstadt Innsbruck an
die p.m.k. Plattform mobile Kulturinitiativen (RUDI und FPÖ)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die von RUDI
und FPÖ eingebrachte dringende Anfrage
(Seite 89) wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1.: In den Jahren 2013 bis 2015
und 2017 bis 2019 bestanden bzw. bestehen 3-Jahresförderverträge - siehe Beschlüsse des Gemeinderates. Die Förderungen der Jahre 2012 und 2016 wurden ebenfalls im Gemeinderat beschlossen und sind
dem Protokoll zu entnehmen.
Zu Frage 2.: Sondersubventionen sind
ebenfalls im Gemeinderat beschlossen worden.
Zu Frage 3.: Keine weiteren Leistungen.
Zu Frage 4.: Keine weiteren Leistungen.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.07.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt 1 Stunde und
40 Minuten.
Eine Kopie der dringenden Anfragebeantwortung wurde den Klubs und den nicht einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern gemäß Bericht der Mag.-Abt. I, Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat, vom 22.02.2018 am Beginn der Sitzung des Gemeinderates ausgehändigt.
32.2

GfGR/18/2018
Erbringung finanzieller bzw. finanzwerter Leistungen durch die
Landeshauptstadt Innsbruck an
den Verein Z6 (RUDI und FPÖ)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die von RUDI
und FPÖ eingebrachte dringende Anfrage
(Seite 89) wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1.: Die Subventionen für den Verein z6 für die Jahre 2012 bis 2017 wurden
GR-Sitzung 22.02.2018

vom Gemeinderat beschlossen und sind
den Gemeinderatsprotokollen zu entnehmen.
Zu Frage 2.: Die Sondersubvention für den
Verein Z6 für das Jahr 2014 wurde vom Gemeinderat beschlossen und ist dem Gemeinderatsprotokoll zu entnehmen.
In den Jahren 2016 und 2017 wurde jeweils
eine Sondersubvention von je € 5.000,-vom Stadtsenat genehmigt.
Zu Frage 3.: Keine weiteren Leistungen.
Zu Frage 4.: Entfällt, siehe dazu Antwort zu
Frage 3.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.07.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt 1 Stunde und
50 Minuten.
Eine Kopie der dringenden Anfragebeantwortung wurde den Klubs und den nicht einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern gemäß Bericht der Mag.-Abt. I, Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat, vom 22.02.2018 am Beginn der Sitzung des Gemeinderates ausgehändigt.
32.3

GfGR/19/2018
Erbringung finanzieller bzw. finanzwerter Leistungen durch die
Landeshauptstadt Innsbruck an
den Verein Freies Radio Innsbruck (Freirad 105,9) (RUDI und
FPÖ)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die von RUDI
und FPÖ eingebrachte dringende Anfrage
(Seite 90) wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1.: Mit dem Verein Freies Radio
Innsbruck (Freirad 105,9) wurde in den Jahren von 2013 bis 2015 und von 2017 bis
2019 ein 3-Jahresfördervertrag abgeschlossen. Siehe dazu die entsprechenden Beschlüsse im Gemeinderat. In den Jahren
2012 und 2016 sind die Förderungen ebenfalls im Gemeinderat beschlossen worden
und dem Protokoll zu entnehmen.