Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 02-Protokoll-22.02.2018.pdf
- S.74
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(zu Punkt 11.1)
VERORDNUNGSENTWURF
(BEILAGE A)
Verordnung, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck über die Erhebung einer Abgabe für das Parken von mehrspurigen
Kraftfahrzeugen (lnnsbrucker Parkabgabeverordnung 2014 - IPAbgVO 2014),
Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.2013, geändert wird:
(Gemeinderatsbeschluss vom .. ... . ............ .....)
Artikel 1
Die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck über die Erhebung
einer Abgabe für das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen (lnnsbrucker
Parkabgabeverordnung 2014 - IPAbgVO 2014), Gemeinderatsbeschluss vom 21 .11 .2013,
zuletzt geändert durch Gemeinderatsbeschluss vom 19.01 .2017, wird nach Anhörung des
Straßenverwalters wie folgt geändert:
1.
In der Promulgationsklausel wird das Zitat „BGB/. I Nr. 1712015" durch das Zitat " BGB/. I
Nr. 118/2015" ersetzt.
2.
Das in der Verordnung wiederkehrend vorkommende Zitat „BGB/. / Nr. 8812014" wird
durch das Zitat „BGB/. I Nr. 12312015" ersetzt.
3.
Im Abs . 3 des § 5 wird das Zitat „BGB/. I Nr. 7012013" durch das Zitat „BGB/. I Nr.
163/2015" ersetzt.
4.
In der lit. d des Abs. 2 des§ 6 wird das Zitat „BGB/. / Nr. 40/2014" durch das Zitat „BGB/.
I Nr. 163/2015" ersetzt.
5.
Im Abs . 3 des § 6 wird das Zitat „BGB/. I Nr. 7012013" durch das Zitat „BGB/. I Nr.
163/ 2015" ersetzt.
6.
In der Anlage II wird folgende Ziffer 3) angefügt:
,,3) Schloss Ambras (Parkzone SA):
Die Parkzone SA umfasst den von der L 32 in Richtung Osten abzweigenden
Abschnitt der Schloßstraße (Zufahrtsstraße zum Schloss Ambras).
Die Abgabepflicht besteht dort täglich in der Zeit von 9 Uhr bis 19 Uhr."
Artikel II
Die Änderungspunkte 1. bis 5. dieser Verordnung treten mit dem der Kundmachung an der
Amtstafel folgenden Tag in Kraft.
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