Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 02-Protokoll-22.02.2018.pdf
- S.75
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Der Änderungspunkt 6. dieser Verordnung tritt mit Anbringung der in § 2 Abs. 5 Tiroler
Parkabgabegesetz 2006 vorgeschriebenen Hinweise in Kraft. Bereits vorab dari auf Antrag
die pauschale Entrichtung der Parkabgabe bewilligt werden . Diese Bewilligungen gelten ab
In-Kraft-Treten dieser Verordnung in der in der Anlage II, Ziffer 3), beschriebenen Parkzone.
Für den Gemeinderat:
Mag.a Martina Norz
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