Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf
- S.122
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Für das Neue Rathaus zeichnet die IISG für die Hausverwaltung, die
technische Betreuung sowie die Reinigungsarbeiten verantwortlich.
Technische Betreuung
Die technische Betreuung umfasst u.a. die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten, Sanierungsmaßnahmen, baulichen Verbesserungen
und Wartungsarbeiten wie bspw. das Ausmalen von Wänden und
Decken, das Ausbessern von Bodenbelägen oder einen Austausch von
Leuchtmitteln.
Bauträgertätigkeit
Die IISG nimmt auch Aufgaben eines Bauträgers wahr. Hiervon umfasst
sind sämtliche Tätigkeiten zur organisatorischen und kommerziellen
Abwicklung von Bauvorhaben samt Einholung aller notwendigen Behördengenehmigungen inkl. der Beantragung öffentlicher Förderungen.
Empfehlung – korrekte
Nennung beteiligter
Unternehmen in
Schriftstücken
Die Kontrollabteilung stellte für diverse Dokumente und Unterlagen fest,
dass oftmals fälschlich die IIG KG anstelle der IISG als ausführender
Bauträger angeführt wurde, weshalb sie eine Empfehlung an sämtliche
beteiligte Dienststellen sowie die IIG KG bzw. IISG richtete, künftig vermehrt Augenmerk auf eine korrekte Nennung der beteiligten Unternehmen zu legen.
8.3 Projektbeschreibung
Umfang der
baulichen Maßnahmen
Zur Schaffung neuer Büroflächen im Dachgeschoß erfolgte eine Abtrennung der vorhandenen Flächen unmittelbar nördlich des Treppenhauses mittels einer lichtdurchlässigen Glaswand. Mit dem Einbau eines Dachflächenfensters mit integrierten Sonnenschutzlamellen wurde
für die notwendige Belichtung gesorgt.
Im Bereich nördlich des Stiegenhauses, in welchem früher die Telefonzentrale untergebracht war, wurde eine weitere Glastrennwand eingezogen. Zur Verbesserung der Belichtung wurden fünf zusätzliche Fensterelemente in die nördliche Feuermauer eingebaut. An der nördlichen
Außenwand wurde in Abstimmung mit dem angrenzenden Nachbarn
20 cm Vollwärmeschutz aufgebracht. Im westlichen Teil wurde eine
Kaffeeküche installiert.
Verhandlungen mit
Nachbar
Wie die Kontrollabteilung den im Rahmen der Prüfung zur Verfügung
gestellten Unterlagen entnehmen konnte, kam es im Vorfeld der baulichen Maßnahmen zu langwierigen und durchaus komplexen Verhandlungen mit den angrenzenden Grundstückseigentümern, welche zu wesentlichen Verzögerungen gegenüber dem ursprünglich festgelegten
Bauzeitplan führten.
So konnte ein bereits im April 2011 gestelltes Bauansuchen der IISG
nicht positiv zum Abschluss gebracht werden, nachdem eine von der
zuständigen Behörde geforderte Zustimmungserklärung des Nachbarn
zur Anbringung eines Vollwärmeschutzes auch nach zwei Jahre andauernden Verhandlungen nicht nachgereicht werden konnte und die IISG
veranlasste, das damalige Bauansuchen zurückzuziehen.
8.4 Behördliche Genehmigungen
Baubescheid
Mit Bescheid vom 28.02.2014 wurde dem neuerlichen Bauansuchen
der IISG vom 17.12.2013 die Bewilligung gemäß § 27 Abs. 6 TBO 2011
sowie § 16 Abs. 1 und § 18 Abs. 2 SOG 2003 erteilt.
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Zl. KA-10588/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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