Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf

- S.123

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Bewilligung durch das
Bundesdenkmalamt

Das Bundesdenkmalamt hat den baulichen Veränderungen an dem unter Denkmalschutz stehenden Alten Rathaus im Juni 2011 die schriftliche Bewilligung gemäß § 5 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz erteilt.
8.5 Kostenentwicklung

Kostenziel
Februar 2011

Eine erste Kostenzusammenstellung der IISG vom Februar 2011 betreffend den Ausbau des Dachgeschoßes ermittelte einen Gesamtaufwand in Höhe von netto rd. € 166.500,00.
Davon umfasst waren Bauwerkskosten in Höhe von € 139.000,00,
Planerleistungen im Umfang von € 22.100,00 sowie Aufwendungen für
Nebenleistungen (Bewilligungen, Anschlussgebühren, etc.) von ingesamt € 5.400,00. Die Schätzgenauigkeit wurde mit +/- 10 % angegeben.
Keine Berücksichtigung fanden zu diesem Zeitpunkt Kosten für Möbel
und Beleuchtungskörper, für deren Auswahl, Beschaffung und Finanzierung der Magistrat der Stadt Innsbruck direkte Verantwortung trug.

Kostenschätzung
März 2014

Eine überarbeitete Kostenschätzung vom März 2014 stellte sich wie folgend dar:
Kostenschätzung
DG-Ausbau Altes Rathaus

Kosten
(Beträge in €)

Bauwerkskosten (KG 2 - 4)

165.000,00

Planungs- u. Nebenleistungen, Gebühren (KG 7 - 9)

36.761,00

Aufwand Umsatzsteuer (81 %)

32.685,93

Zwischensumme Bau brutto

234.446,93

Einrichtung

27.000,00

Informationstechnologie – Anpassungen

10.000,00

Aufwand Umsatzsteuer (100 %)

7.400,00

Einrichtungskosten brutto

44.400,00

Errichtungskosten brutto

278.846,93

Die Ermittlung der Kostenschätzwerte basierte zu diesem Zeitpunkt
zum Teil bereits auf direkten, unverbindlichen Preisanfragen. Die
Schätzgenauigkeit betrug +/- 5 %. Die Erhöhung der Bauwerkskosten
gegenüber der Schätzung vom Dezember 2011 wurde mit Baukostensteigerungen und einer dazumal höheren Schwankungsbreite der Kostenschätzung von +/- 10 % argumentiert.
Nachdem die IISG im Rahmen der Geschäftsbesorgung im Namen und
auf Rechnung der Stadt Innsbruck tätig war, war für die Höhe einer etwaigen Vorsteuerabzugsmöglichkeit wesentlich, in welchem Ansatz
des städtischen Haushalts die Buchung der Errichtungskosten bzw.
Zahlungen erfolgte.

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Zl. KA-10588/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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