Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf
- S.172
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und auch Vorschriften zu erhalten bzw. daraufhin auszubauen. Dies führte dazu, dass ein kompletter Neubau der Hundepension geplant wurde und auch bei den entsprechenden Behörden
im Stadtmagistrat Innsbruck eingereicht wurde.
Bei der dortigen Prüfung der eingereichten Unterlagen stellte sich plötzlich heraus, dass das
derzeitige Areal, auf der sich die Hundepension befindet, als Freiland mit Flächenwidmungsplan
ausgewiesen ist und somit keine Bebauung in dieser gewünschten bzw. geforderten Form zulässig ist.
Dieser Umstand hat die Betreiberfamilie sehr überrascht, da dieses für die Zukunft und den Weiterbestand der Hundepension wichtige Bauwerk (modernste Hundezwinger, Beschäftigungsräume für Hunde, Wasch- und Badeplätze, Tierarztpraxis …) nun anscheinend nicht durchgeführt werden kann.
Wie schon oben angeführt, besteht diese für eine moderne Gesellschaft und Stadt wertvolle Einrichtung schon seit über 40 Jahren. Es finden auch regelmäßig Begehungen und Kontrollbesuche des Tierschutzvereines statt, welcher der Hundepension durchwegs sehr gute Zeugnisse
ausstellt und auch mit der Führung und den angebotenen Einrichtungen sehr zufrieden ist.
Die Hundepension zahlt regelmäßig und ordnungsgemäß ihre Steuern, meldete ihre baulichen
Erweiterungen, die bis vor kurzem immer von den zuständigen BeamtInnen ohne irgendeinen
Hinweis auf Freiland abgenommen wurden, an. Deshalb ist es für Familie Birnbaumer/Seiler unverständlich, dass ihr nun ein Abbruchbescheid für die gesamte Hundepension vorliegt! Die derzeitige Situation ist für die Betreiberfamilie existenzbedrohend, da sie keine Reservierungen für
die Unterbringung vieler Hunde für das gesamte Jahr 2019 (Höhepunkt natürlich während der
Urlaubszeit mit bis zu 70 Hunden täglich!) mehr zusagen kann, da der Abbruchbescheid bereits
seit November 2018 rechtskräftig ist!
Aus diesem Sachverhalt ergeben sich folgende Fragen:
Frage 1:
Wie ist es möglich, dass ein Betrieb, der seit über 40 Jahren mit mehr als
3.600 StammkundInnen am Standort Kerschbuchhofweg 3, 6020 Innsbruck eine
Hundepension führt und regelmäßig Steuern und Abgaben an die Stadt Innsbruck
bezahlt, nun plötzlich im Zuge einer Planeinreichung für einen Neubau der Hundepension erfahren muss, dass das zu bebauende Grundstück, auf dem auch das
momentane Gebäude steht, über keine entsprechende Widmung verfügt?
Antwort:
Derzeit sind einige Verfahren betreffend konsenslos errichtete Gebäude in Innsbruck bei der Baubehörde anhängig. Der Errichtungszeitpunkt dieser Gebäude ist unterschiedlich, auch Gebäude, die bereits vor dem Zweiten Weltkrieg errichtet wurden, sind von den derzeit behängenden Verfahren betroffen. Manche dieser Gebäude befinden sich im Freiland, eine nachträgliche
Baubewilligung scheidet daher aus.
Wenn es keinen konkreten Verdacht auf einen "Schwarzbau" gibt, wird weder
seitens der Baubehörde noch seitens der Bau- und Feuerpolizei laufend amtswegig das Vorliegen eines Baukonsenses betreffend alle Gebäude in Innsbruck überprüft. Eine solche Überprüfung findet in Verdachtsfällen statt und
wenn, wie beispielsweise beim Kerschbuchhofweg, ein dahingehender Antrag durch die/den Grundstückseigentümer/in gestellt wird (Verfahren gemäß
§ 36 Tiroler Bauordnung {TBO} 2018).
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