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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf

- S.39

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- 142 -

f)

nommenen vertraglichen Verpflichtungen der Stadt Innsbruck übergebene Bankgarantie in Höhe von
€ 13.000,-- bleibt für das Baurecht
bis 2068 weiterhin bestehen und
verpflichtet sich die Rathgeber
GmbH zur entsprechenden Verlängerung der Bankgarantie.

j)

Weiters ist die Baurechtsnehmerin
verpflichtet, der Stadt Innsbruck bei
Verstoß gegen die vertraglichen
Verpflichtungen einen Betrag von
€ 7.000,-- pro Tag des Verstoßes
(Vertragsstrafe), wertgesichert nach
Verbraucherpreisindex (VPI) 2015
zu leisten. Diese Vertragsstrafe wird
im Grundbuch mit einer Höchstbetragshypothek in Höhe von
€ 500.000,-- sichergestellt.

k) Die Baurechtsnehmerin haftet für
allfällige Kontaminationen auf der
Baurechtsliegenschaft.

g) Die Baurechtsnehmerin verpflichtet
sich, den Betrieb auf der Baurechtsliegenschaft jahresdurchgängig aufrecht zu erhalten, dies mit Ausnahme der Zeiträume für die Durchführung der Revisionsarbeiten und
Betriebsurlaub, wobei hierfür maximal pro Jahr 30 Tage in Ansatz gebracht werden, weiters im Fall von
höherer Gewalt.
h) Die Weitergabe der Baurechtsliegenschaft oder Teile davon bedarf
der ausdrücklichen Zustimmung der
Stadt Innsbruck.
i)

2.

17.

Antrag des Stadtsenates vom 06.02.2019:
1.

Die Stadt Innsbruck beschließt, die bei
der "Stiftung Universität Innsbruck" bis
31.12.2019 einlangenden privaten
Spenden bis zu einem Maximalbetrag
in Höhe von € 250.000,-- zu verdoppeln.

2.

Die Förderung nach Punkt 1. erfolgt unter der Voraussetzung, dass auch
nachfolgend angeführte Gebietskörperschaften die Spenden mit folgenden
Beträgen verdoppeln:
a) Land Tirol bis maximal € 500.000,--,
b) Land Vorarlberg bis maximal
€ 100.000,--,
c) Autonome Provinz Bozen - Südtirol
bis maximal € 350.000,--.

3.

Die Stiftung Universität Innsbruck hat
bis 31.12.2019 die entsprechenden
Nachweise beizubringen. Eine Auszahlung des städtischen Beitrages kann
erst nach Vorliegen der Nachweise erfolgen.

4.

Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird mit
der finanziellen Abwicklung beauftragt.

- Fa. Storetec Systems GmbH,
FN 370027h,

GR-Sitzung 28.02.2019

IV 1370/2019

Beschluss (einstimmig):

- Fa. EOS global trading GmbH,
FN 336389s,

- Fa. TARIOS Holding GmbH,
FN 325087w.

Die Mag.-Abt. I Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und bevollmächtigt, die näheren Modalitäten dieses Rechtsgeschäftes zu regeln.

"Stiftung Universität Innsbruck",
Förderung

Die Stadt Innsbruck stimmt zu, dass
die nachstehenden mit der Rathgeber GmbH verbundenen Unternehmen der TARIOS Holding GmbH ihren Sitz auf der Baurechtsliegenschaft Trientlgasse 45, 6020 Innsbruck, haben:

- Fa. Rathgeber global sales GmbH,
FN 413396k,

Die Baurechtsnehmerin trägt alle
mit dem Baurechtsvertrag verbundenen Kosten, Gebühren, Steuern
und Abgaben, insbesondere die
Kosten der Beglaubigung, sämtliche
Eingabe- und Eintragungsgebühren, sämtliche steuerliche Belastungen (z. B. GrESt etc.)