Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf
- S.38
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kam sogar eine Nonne und brachte einen
Kuchen.
Die Barmherzigen Schwestern haben mit
dieser Einrichtung kein Problem, allerdings
manche KollegInnen im Gemeinderat
schon. Das tut mir ein bisschen leid.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, 8 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
21.02.2019 (Seite 139) wird angenommen.
15.
I-RA/0011/2019/EGA
Löschung Pfandrecht Stadt Innsbruck
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 21.02.2019:
1.
Die Stadt Innsbruck erteilt ihre Einwilligung zur Löschung des Pfandrechtes
ob der Liegenschaft EZ 603 Katastralgemeinde 81102 Amras im Lastenblatt
C-LNr. 5:
5 a 9362/1989 Urkunde 1988-05-26
Pfandrecht ATS 736.500,--.
10 % Z gemäß Punkt IV Kaufvertrag
1988-05-26 für Stadtgemeinde Innsbruck
2.
16.
Sämtliche Kosten, die mit der Einverleibung der Löschung des vorgenannten
Pfandrechtes verbunden sind, trägt
.
I-RA/0175/2013/SCM
Rathgeber GmbH, Modifizierung
des Baurechtes auf den Grundstücken 776/1, 776/5 und 773/3, jeweils KG Amras
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 21.02.2019:
1.
Die Stadt Innsbruck hat mit Gemeinderatsbeschluss vom 15.10.2015 die Verlängerung der bestehenden Baurechte
auf den Grundstücken 776/5 (Ende
31.12.2039) und 776/1 (Ende
30.06.2019) bis zum 31.12.2068, die
Einräumung eines Baurechtes auf
Grundstück 773/3 bis 31.12.2068 und
GR-Sitzung 28.02.2019
die Vereinigung der Grundstücke 776/1
und 773/3 mit Grundstück 776/5 zur
Begründung eines Gesamtbaurechtes
beschlossen und die wesentlichen Vertragspunkte für das Baurecht der Rathgeber GmbH festgelegt. Der Gemeinderat hat insbesondere den Baurechtszins und im Übrigen die Übernahme
sämtlicher Rechte und Pflichten aus
den bestehenden Baurechtsverträgen
beschlossen. Die Stadt Innsbruck modifiziert und ergänzt den Gemeinderatsbeschluss vom 15.10.2015 wie folgt:
a) Die Stadt Innsbruck räumt der Rathgeber GmbH, FN 326129b das Vorkaufsrecht am künftigen Baurechtsgrundstück 776/5 KG Amras im
Ausmaß von 9.231 m² für alle Veräußerungsarten, ausgenommen die
Veräußerung der Baurechtsliegenschaft durch die Stadt Innsbruck an
eine ihrer Tochtergesellschaften
(zum Beispiel Einbringung der Liegenschaft in die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG {IIG}) für die
Dauer des Baurechtes zu den gesetzlichen Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) ein.
b) Die Rathgeber GmbH räumt der
Stadt Innsbruck das Vorkaufsrecht
am künftigen Baurecht auf Grundstück 776/5 KG Amras für alle Veräußerungsarten, insbesondere
auch für unternehmensrechtliche
Umgründungsmaßnahmen, mit einer Einlösungsfrist von 90 Tagen
ein.
c) Mit Beendigung des Baurechtes gehen die auf der Baurechtsliegenschaft errichteten Bauwerke samt
festem Inventar ohne Anspruch auf
Entschädigung in das Eigentum der
Stadt Innsbruck über.
d) Die Zahlung des Baurechtszinses
wird im Grundbuch auf der Baurechtseinlage als Reallast sichergestellt.
e) Die mit Baurechtsvertrag vom
24.11.2009 zur Absicherung aller
von der Baurechtsnehmerin über-