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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf

- S.50

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Jahr 2015 wurden schon um € 30.000,-mehr ausbezahlt, als vertraglich laut Beschluss des Stadtsenates möglich war. Der
letzte Beschluss des Stadtsenates, in dem
der Betrag von € 70.000,-- festgelegt wurde,
ist nach meinen Aufzeichnungen am
08.10.2013 gefasst worden. Das heißt, sobald die Überschreitung bekannt war, hätten
die Alarmglocken läuten müssen. Es wurde
vereinbart, dass die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB) drei
Monate, bevor der Betrag ausgeschöpft ist,
auf die Alarmglocke drückt.
Ich kann aus dem Bericht der Kontrollabteilung herauslesen, dass die IVB sehr wohl
darauf hingewiesen hat, aber dem Auftrag
des Stadtsenates wurde nur mündlich bzw.
telefonisch nachgekommen. Man kann sich
jetzt fragen, wie die Übermittlung erfolgte?
Wenn ein Vertrag vorliegt, bei dessen Überschreitung man rechtzeitig warnen muss,
kann es nicht sein, dass dies mündlich oder
telefonisch erfolgt. Fakt ist, dass es vier
Jahre lange keinen Beschluss des Stadtsenates hinsichtlich der Kostenüberschreitungen gegeben hat.
Daher meine Frage, wer letztendlich die
Warnungen negiert hat? Im Jahr 2017
wurde laut Beschluss des Stadtsenates eine
Obergrenze von € 70.000,-- eingeführt, die
Überschreitung erfolgte um € 63.000,--, das
entspricht 93 %.
Dazu möchte ich noch ein bildliches Beispiel bringen: Wenn ich bei meiner Bank für
mein Konto einen Vertrag mit einem Überziehungsrahmen eingehe und dieser erhöht
werden soll, muss ich entweder einen
neuen Vertrag abschließen oder mir werden
keine Mittel mehr zur Verfügung gestellt. In
dem Fall des Frauen-Nachttaxis wurden
praktisch über vier Jahre hinweg nicht genehmigte Mittel ausbezahlt.
Politisch verantwortlich für das FrauenNachttaxi war Alt-Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider, seitens des Stadtmagistrates die
Abteilungsleitung der Mag.-Abt. V, Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport,
Mag.a Neu. Daher würde mich ganz naiv gefragt interessieren, wo der Fehler lag, dass
vier Jahre lang so ein Beschluss des Stadtsenates nicht mehr zustande kam. So eine
Vorlage, das kann ich mir vorstellen, wäre
sofort von allen politischen Fraktionen beschlossen worden.
GR-Sitzung 28.02.2019

Das ist nur daran gescheitert, dass irgendwer keine Vorlage für den Stadtsenat erstellt hat. Somit wurde über vier Jahre ein
Vertragsbruch begangen. Daher hat das
Frauen-Nachttaxi viel mehr gekostet als vertraglich festgehalten. Die Mittel dafür sind
natürlich aufgebracht worden.
Mich würde interessieren, ob das ein politisches oder ein amtsseitiges Versäumnis
war. Daher wäre ich froh, wenn mich jemand aufklären könnte.
GR Onay: Als Vorsitzender des Kontrollausschusses bitte ich immer, wenn etwas
gut läuft, weitere solche Projekte anzugehen. Das Frauen-Nachttaxi ist ein Erfolgsprojekt, das von Anfang an sehr gut angenommen wurde. Grundsätzlich ist es
sinnvoll, dass diese Initiative über die Jahre
gewachsen ist.
Zur Kritik von GR Depaoli darf ich sagen,
dass wirklich einige Dinge von Anfang an
nicht richtig gelaufen sind. Im ersten Jahr
hatten wir einen Überschuss von
€ 10.000,--. Der große Schwung nach oben
erfolgte im Jahr 2017, denn in diesem Jahr
wurde der vorgesehene Betrag von
€ 70.000,-- zu 90 % überschritten. Im heurigen Jahr kommen wir - bei einer derzeitigen
Hochrechnung - auf eine fast 100 %ige
Überschreitung.
Die zuständige Abteilung hat in einer Stellungnahme darauf Bezug genommen und
teilte uns mit, dass ein Vorschlag in Ausarbeitung ist. Erstens wird der Selbstbehalt
auf € 5,40 erhöht und zweitens wird der
Geltungszeitraum bis 06:00 Uhr ausgeweitet. Gleichzeitig wird der Maximalbetrag erhöht. Es ist nicht möglich, den jetzt veranschlagten Betrag in Höhe von € 70.000,-einzuhalten. Grund dafür ist die tarifliche Erhöhung bei den Taxiunternehmungen. Zudem wird das Frauen-Nachttaxi öfter in Anspruch genommen. Die Kosten sind zwar
gestiegen, aber dies ist auch erfreulich,
denn man sieht, dass dieses Projekt gut angenommen wird.
Die Kritik ist aber berechtigt, dass nicht unkontrolliert Budgetposten so massiv überschritten werden. Als politische Instanz
muss man auch ein Auge darauf werfen.
Die Mag.-Abt. V, Kinder-, Jugend und Generationen, hat uns auch gemeldet, dass
die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB) die Verpflichtung