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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf

- S.78

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- 181 -

koholverbot nach Eurem Evaluierungsantrag und auch jenes bei der Mentlvilla, das
heute auf dem Tisch liegt, unterstützen.
GR Lukovic, BA hat scheinbar die Stellungnahme der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration. Ich habe
sie auch. Herr Bürgermeister hat ebenfalls
daraus zitiert. Warum die anderen sie nicht
haben, bitte, das weiß ich wirklich nicht und
das ist auch nicht mein Job. (Unruhe im
Saal)
StRin Mag.a Schwarzl: Ich möchte einen
ganz anderen Aspekt einbringen, der vielleicht von denen, die dieses Mittel ergreifen
wollen, noch zu wenig bedacht wurde.
StRin Mag.a Mayr hat ja gefragt, ob Ihr ein
Alkoholverbot in der ganzen Stadt wollt. Da
würde ich einmal sagen, dass das gegen
die Bundesverfassung ist.
Ich habe aber mittlerweile auch schon jetzt
bundesverfassungsrechtliche Bedenken,
denn, wenn man sich den Stadtplan ansieht, ... (Beifall)
... dann gilt das Alkoholverbot langsam für
einen flächendeckenden Bereich. Ich bin ja
keine Juristin, aber inzwischen kenne ich
schon viele Stellungnahmen und habe das
oft erlebt. Eine ortspolizeiliche Verordnung,
um eine solche handelt es sich hier, muss
einen spezifischen Missstand abdecken.
Sie darf nicht flächendeckend sein, weil damit sozusagen präventiv vermutete, nicht
faktische Missstände betrifft. Vielleicht sollte
man sich das einmal ansehen. Eine solche
Verordnung darf auch nicht diskriminierend
sein. (Beifall)
Eigentlich sind unsere Alkoholverbote, wenn
man schaut in welchen Bereichen sie verordnet wurden, schon sehr stark mit dem
Tatbestand der Diskriminierung in Verbindung zu bringen, wage ich einmal zu behaupten.
Ich wage auch zu behaupten - Bgm.Stellv. Gruber oder wer bei Euch den Antrag
formuliert hat -, dass Ihr nicht beantragt
habt, eine Verordnung vorzulegen oder auszuarbeiten! Ihr habt schon einen fertigen
Verordnungstext vorgelegt, der allerdings
nur einen bestehenden Text übernimmt,
dem Flächen hinzugefügt werden.

GR-Sitzung 28.02.2019

Das ist nach meinem Wissen nicht von der
Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, überprüft worden - gerade im Hinblick auf meine
juristischen Bedenken.
Es könnte passieren, dass Ihr mit diesem
Antrag, so er angenommen wird, in eine
rechtliche Bredouille kommt. Wenn ich die
Antragstellerin wäre, würde ich zumindest
die Zuweisung an den Stadtsenat zur Prüfung durch die Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, beantragen. Es steht mir aber
nicht zu, Euch gute Ratschläge zu erteilen.
(Beifall)
Ein letzter Hinweis: Es birgt die Fläche des
auszuweisenden Alkoholverbots bereits das
Eingeständnis des Misserfolgs in sich. Ihr
wollt die Leute von der Mentlvilla wegbringen und weil Ihr Euch bewusst seid, dass
Ihr damit nur verdrängt, macht Ihr es fast
flächendeckend für Wilten.
Es birgt der Verordnungsentwurf in dieser
Fläche das Eingeständnis des Misserfolgs
in sich und ich wage zu bezweifeln - ich bin
wirklich keine Juristin -, dass die Flächen, in
die wir gehen, noch verfassungsrechtlich
eindeutig gedeckt sind. (Beifall)
Ein Rat, der vielleicht anzunehmen ist.
GRin Mag.a Seidl: Es ist hier sehr wohl bekannt, dass wir natürlich gegen dieses Alkoholverbot stimmen werden, wie wir auch gegen alle anderen Alkoholverbote gestimmt
hätten. (Beifall)
Es wurde vorher sehr ausführlich dargelegt,
wie die Systematik funktioniert. Eine Sache
möchte ich noch ergänzen, weil ich meine
liebe Not mit der Rolle der Caritas in dieser
ganzen Geschichte habe.
Man darf nicht vergessen, dass das Alkoholverbot in dieser Institution dazu geführt
hat, dass auf der Straße offensichtlich
wurde, wie viele Menschen wir in dieser
Einrichtung betreuen. Man stellt sich dann
hin und verlangt, dass in der Straße davor
auch ein Alkoholverbot verordnet wird, weil
man das Problem von drinnen nach draußen verlagert hat.
Wir diskutieren nun endlich über einen Konsumraum, den wir eigentlich schon lange
haben wollen. Das aber nur deshalb zu machen, weil wir von AnrainerInnen unter
Druck gesetzt werden, damit habe ich
meine liebe Not.