Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf

- S.80

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- 183 -

verbote. Das zeigt, dass man den öffentlichen Raum auch dort klareren Regeln unterwirft.
Vor diesem Hintergrund gibt es nicht die
Unterteilung in Bürgerliche und Nicht-Bürgerliche, sondern - das führt mich zum zweiten Gedanken - es steht dahinter immer
wieder die Frage, wem bringt es etwas? Ja,
den AnrainerInnen bring es wirklich etwas
und sie sind ebenfalls BürgerInnen der
Stadt Innsbruck. Sie haben das gleiche
Recht, von einer Mehrheit im Gemeinderat
vertreten zu werden, wie Menschen, die Unterstützung und Hilfe brauchen.
Ich gehe zurück auf das Alkoholverbot am
Bahnhof. Das ist es hier noch relativ ruhig
abgegangen. Nach meiner Erinnerung war
das heißest diskutierte, jenes in der MariaTheresien-Straße beim Brunnen. Der Zugang von meiner Fraktion und mir war folgender: Es hatten sich Szenen abgespielt,
bei denen alkoholkranke Menschen eigentlich der Öffentlichkeit ausgesetzt waren.
Das hat uns in der Diskussion mit den GRÜNEN immer unterschieden. Sie wollen alles
zulassen, denn für sie ist es Freiheit. Wir
haben das Thema heute ja schon gehabt.
Wenn man zulässt, dass sich am Brunnen
solche Szenen abspielen - bis hin, dass
Schaufenster angepinkelt werden -, dann
nennen wir das für diese Menschen eigentlich entwürdigend.
Deshalb braucht es auch diese Ge- und
Verbote, mit denen manche Menschen nicht
mehr der Öffentlichkeit ausgesetzt sind. Für
die Betroffenen, seien sie alkohol- oder drogenkrank, ist es nicht der Weisheit letzter
Schluss und man muss das vielleicht einmal
aus deren Sicht sehen.

ein Alkoholverbot besteht, dann ist es für
die Umgebung nicht sinnvoll, vor der Türe
die Möglichkeit zu haben, Alkohol zu konsumieren.
Unabhängig davon wissen wir, dass Österreich, in Bezug auf Rauchen und Alkoholkonsum, europaweit eines jener Länder mit
den allgemein meisten Problemen ist. Das
in jeglicher Hinsicht, ob es den Arbeitsplatz,
die Familie betrifft oder ob es um Gewalt
geht. Die Suchtgeschichten sind in Österreich durchaus etwas intensiver ausgeprägt.
Nicht umsonst werden wir auch weiterhin
unsere Kraft dafür aufwenden müssen.
GR Wallasch hat mit seinem Antrag, ein
Suchtpräventionszentrum betreffend, gerade auf die nächste Generation abgezielt.
Wir hoffen, dass man das umsetzten wird,
damit die Ergebnisse nicht nur durch Verbote und Gebote irgendwie zu erreichen
versucht werden, sondern man bereits eine
Generation vorher ansetzt.
Mehrheitsbeschluss (gegen StR Federspiel):
Der Antrag (Seite 182) von GRin Heisz auf
namentliche Abstimmung wird angenommen.
Mehrheitsbeschluss (laut beiliegender Liste
mit 23 zu 16 Stimmen):
Der von Bgm.-Stellv. Gruber und Mitunterzeichner in der Sitzung des Gemeinderates
am 24.01.2019 eingebrachte Antrag wird
dem Inhalt nach angenommen.
40.2

GfGR/16/2019
Fahrgastbeirat, Einrichtung
(GR Buchacher)

In der Maria-Theresien-Straße war es natürlich eine Verdrängung. Die Verbote haben
aber schon dazu geführt, dass man sich damit befasst, was getan werden kann, um
entsprechende Einrichtungen zu schaffen.

GR Plach: Ich ersuche, den

Ich bitte Sie, auch diesen Aspekt entsprechend in Ihre Überlegungen miteinzubeziehen. Man könnte das Verbot auch als Gebot
verstehen, als klare Regel.

StRin Mag.a Schwarzl: Nur kurz zur Information, es hätte sich vielleicht auch per Telefonat klären lassen:

Ich darf für unsere Fraktion ankündigen,
dass wir für die Kapuzinergasse einen entsprechenden Prüfantrag einbringen werden.
Es sind mehreren Einrichtungen damit zu
befassen, denn wenn in Inneneinrichtungen
GR-Sitzung 28.02.2019

Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen.

Die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB) und Verkehrsverbund Tirol (VVT) tendieren eher in Richtung eines Mobilitätsbeirates, aber wenn der