Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf
- S.90
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Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Stadtregierung wird beauftragt, in einer
Zone mit überproportional vielen sozialen
Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
eine 30 km/h-Zone einzurichten und damit
eine erhöhte Verkehrssicherheit vor allem
für SchülerInnen, Kindergartenkinder und
deren Angehörige auf ihrem Schulweg sicherzustellen.
Die 30 km/h-Zone soll auf folgenden Straßenzügen umgesetzt werden:
43.3
GfGR/34/2019
Stadt- und Ortsbildschutz, Maßnahmen zur verstärkten Wahrnehmung (GR Kurz)
GR Kurz und MitunterzeichnerInnen stellen
mit beiliegender Begründung folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
1.
Die zuständigen Dienststellen im Stadtmagistrat werden angewiesen,
1.
Reichenauer Straße ab Höhe Andechsstraße (ab BRG Reithmannstraße)
Richtung Westen bis Pradler Brücke;
a) zusätzliche charakteristische Gebäude nach § 3 ff. SOG festzulegen;
2.
Dreiheiligen Straße (teilweise Einbahnstraße stadteinwärts);
3.
Weinhartstraße und König-LaurinStraße (Einbahnstraße stadtauswärts;
Sillpark bis Dreiheiligenstraße);
b) geeignete Bereiche des Baubestandes als neue Schutz-, Umgebungsoder Sichtzonen (§§ 8 bis 10 SOG)
zu nominieren und diesbezügliche
Verordnungsentwürfe zu erstellen;
4.
Pembaurstraße;
c) im Falle bewilligungspflichtiger Vorhaben, insbesondere nach § 4
Abs. 1 und § 14 Abs. 1 SOG, die
Zielsetzungen des § 1 Abs. 1 lit. c
und d SOG mit höchster Priorität zu
berücksichtigen;
Mayer, eigenhändig
43.2
GfGR/33/2019
Olympiapark, Attraktivierung
(GR Plach)
d) der sich im Zuge von Neu-, Umund Zubauten zunehmend verstärkenden Tendenz der Schaffung von
Gebäuden mit Flach- oder Pultdächern und einem Anteil von mehr
als 20% Glasflächen an der Außenhaut der Gebäude tunlichst Einhalt
zu gebieten.
GR Plach stellt mit beiliegender Begründung folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der ressortzuständigen StRin
Mag.a Schwarzl und der Mag.-Abt. III, Grünanlagen, und der Mag.-Abt. III, Tiefbau, einen Plan zur Attraktivierung des Olympiaparks zu erarbeiten.
Dieser soll jedenfalls vermehrte Reinigungen und eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Verbesserung der Beleuchtungssituation umfassen.
Plach, Bielowski, Heisz und Mag.a Mayr,
alle eigenhändig
GR-Sitzung 28.02.2019
2.
Bauvorhaben von Wohnbauträgern
bzw. Immobiliengesellschaften, an denen die Stadt Innsbruck beteiligt ist,
dürfen nur bewilligt bzw. durchgeführt
werden, wenn sie den Zielsetzungen
des § 1 Abs. 1 lit. c und d SOG nicht
widersprechen.
Insbesondere der gänzliche oder teilweise Abbruch historischer Siedlungen
bzw. Gebäude aus der Zeit vor dem
Jahr 1955 wird grundsätzlich untersagt,
soweit die betreffende Bausubstanz
qualitativ hochwertig ist oder mit einem,