Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 02-Protokoll_19.02.2015_gsw.pdf
- S.100
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Verbuchung von
Aufwendungen auf
der korrekten Vp.
Im Rahmen der lfd. Gebarungsüberwachung wurde von der Kontrollabteilung der Kauf von zwei Blumensträußen anlässlich des Geburtstages
von zwei städtischen Bediensteten geprüft.
Die betreffende Rechnung ist zu Lasten der Vp. 1/019000-723000
Repräsentation und Ehrungen – Amtspauschalien und Repräsentationsausgaben eingewiesen worden. Die zuständige Sachbearbeiterin wurde von der Kontrollabteilung darüber informiert, dass es sich
dabei definitiv um einen Freiwilligen Sozialaufwand handelt und dieser
daher über die dafür eingerichtete Vp. 1/070000-590100 Verfügungsmittel, Freiwillige Sozialleistungen Bürgermeister abzuwickeln gewesen
wäre.
Die Kontrollabteilung empfahl, zukünftig derartige Ausgaben als Freiwilligen Sozialaufwand auf der entsprechend vorgesehenen Voranschlagspost zu verbuchen. Im Anhörungsverfahren wurde vom Büro
der Bürgermeisterin die Umsetzung dieser Empfehlung zugesichert.
3 Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang
mit Haftbrieffreigaben
Freigabe des Haftbriefs
bzw. Mangelbehebung
oder Ersatzvornahme
Im Zuge der Abrechnung von Bau- und Lieferleistungen, die im Auftrag
der Stadt Innsbruck und für diese durchgeführt werden, erfolgt unter
bestimmten Bedingungen für die Dauer der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Gewährleistung der Einbehalt finanzieller Sicherstellungen, welche in den überwiegenden Fällen durch Bankgarantien bzw.
Haftbriefe abgelöst werden. Vor Ablauf einer Bankgarantie bzw. vor
Ende des Gewährleistungszeitraums führen Vertreter des Auftragnehmers und des Stadtmagistrats Innsbruck eine gemeinsame Beschau
der besicherten Leistung(en) durch.
Liegt ein Sachmangel vor, der zum Übergabe- bzw. Lieferzeitpunkt
bereits vorhanden war und für welchen der Auftragnehmer somit verschuldensunabhängig haftet, erfolgt durch diesen in der Regel eine
Mangelbehebung. Sollte die Behebung des Mangels durch den Auftragnehmer verweigert, unangemessen verzögert oder nicht möglich
sein (z.B. Insolvenz des Auftragnehmers), dient der Haftungsrücklass
zur finanziellen Bedeckung der Ersatzvornahme.
Werden im Rahmen der Besichtigung keine gewährleistungsrelevanten
Mängel festgestellt, kommt es zur Freigabe des einbehaltenen Haftungsrücklasses durch die Stadt Innsbruck.
Aktuelle Begehungen
und Maßnahmen
Im dritten Quartal 2014 wurden Abnahmebegehungen für insgesamt 11
per Bankgarantie sichergestellte Haftungsrücklässe durchgeführt. Es
wurden sämtliche Haftbriefe freigegeben.
Die Gesamthaftbriefsumme betrug € 404.625,66.
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Zl. KA-10582/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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