Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 02-Protokoll_19.02.2015_gsw.pdf
- S.99
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trollabteilung die Meinung, dass Zahlungsziele ebenso wie Skonti im
Sinne der Wirtschaftlichkeit auszunutzen bzw. in Anspruch zu nehmen
sind.
Die Kontrollabteilung brachte dieses Versäumnis der Dienststelle zur
Kenntnis und empfahl, dem Zahlungsziel in Zukunft besonderes Augenmerk zuzuwenden.
Im Anhörungsverfahren teilte die zuständige Amtsleitung der Kontrollabteilung mit, dass sie das Versäumnis zur Kenntnis nahm und
zukünftig auf die Einhaltung der Fristen besonders achten wird.
Subventionsauszahlung,
Beachtung der
Beschlussfassungsmodalitäten
Im Zuge der routinemäßig durchgeführten Belegkontrollen wurde von
der Kontrollabteilung eine Auszahlungsanordnung behoben, mit welcher der Pfarre Petrus Canisius eine Subvention in Höhe von
€ 10.000,00 überwiesen worden ist. Die Auszahlung erfolgte über
die unter der Anordnungsberechtigung des Vorstandes des Amtes
für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV stehende Vp. 1/390000757000 Kirchliche Angelegenheiten – Lfd. Transferzlg.-Priv.Institut.
ohne Erwerbscharakter. Inhaltlich werden mit diesem finanziellen Beitrag der Stadtgemeinde Innsbruck technische Sanierungen der Kirche
(samt Anbauten) unterstützt, die im Rahmen einer ersten (von insgesamt drei) Bauphase(n) zur Umsetzung gelangen. Der Stadtsenat erteilte seine Zustimmung zur Geldmittelfreigabe in seiner Sitzung vom
23.04.2014. Die Kontrollabteilung stellte fest, dass an die Förderungsempfängerin im Haushaltsjahr 2014 aus Budgetmitteln des Amtes für
Familie, Bildung und Gesellschaft der MA V bereits drei (Einzel-)Subventionen in einer betraglichen Gesamthöhe von € 5.108,10 ausbezahlt
worden sind. In Verbindung mit § 28 Abs. 2 lit. n IstR 1975 wurde von
der Kontrollabteilung darauf hingewiesen, dass die Vergabe von Subventionen, die (bei kumulativer Betrachtungsweise) im Haushaltsjahr
den Gesamtbetrag von € 10.000,00 überschreiten, ein separater Gemeinderatsbeschluss erforderlich ist.
Die Kontrollabteilung empfahl, die im IStR vorgesehenen Beschlussfassungsmodalitäten bei künftigen Subventionsvergaben zu beachten.
In ihrer abgegebenen Stellungnahme wurde vom Referat Budgetabwicklung und Finanzcontrolling der MA IV darauf verwiesen, dass die
Empfehlung der Kontrollabteilung bei Subventionsausgaben berücksichtigt werde. Gleichzeitig wurde bemerkt, dass der Beschluss zur
Sondersubvention 2014 für Sanierungsmaßnahmen der Kirche vor allfälligen Zahlungen anderer Abteilungen erfolgt sei. In ihren Anmerkungen beschrieb die Kontrollabteilung nochmals die Hintergründe ihrer
ausgesprochenen Empfehlung. Insbesondere wurde von ihr bemerkt,
dass zwei Subventionsgewährungen des Amtes für Familie, Bildung
und Gesellschaft der MA IV vom ressortzuständigen Vizebürgermeister
zeitlich vor der prüfungsgegenständlichen Subvention bewilligt (nicht
ausbezahlt!) worden sind. Abschließend wurde von der Kontrollabteilung darauf hingewiesen, dass die ausgesprochene Empfehlung für
künftige Subventionsauszahlungen des Referates Budgetabwicklung
und Finanzcontrolling der MA IV gedacht ist. Bei allfälligen künftigen
Subventionsvergaben sollte zur Beurteilung der erforderlichen Beschlussfassungsmodalitäten der Kontakt mit den übrigen subventionsauszahlenden Stellen (allen voran mit dem Amt für Familie, Bildung
und Gesellschaft der MA V) gesucht werden.
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Zl. KA-10582/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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