Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 02-Protokoll_19.02.2015_gsw.pdf
- S.107
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Allgemeine Beantwortung:
Mit der „Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtstellung
der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen“ sowie der „Richtlinie 2000/43/EG
des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne
Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft“ erfolgte auf rechtlicher Basis de facto eine
Gleichstellung mit Österreichischen StaatsbürgerInnen.
Aufgrund der bestehenden Rechtslage und nunmehr gesetzlichen Gleichstellung dürfen die
MitarbeiterInnen der Wohnungsvergabe also keine Unterscheidung mehr treffen.
Vor 2005 hatten die MitarbeiterInnen im Bereich der Vergaben an Drittstaatsangehörige
Rücksicht auf Quoten zu nehmen. Nach der Anpassung der Richtlinie wurden über die Jahre
mehrfach Bedenken über einen eventuell starken Anstieg der Vergaben an Drittstaatsagehörige
geäußert. Um auf diese Bedenken antworten zu können und auf in unterschiedlichen Abständen
auftretenden Anfragen reagieren zu können, führen die MitarbeiterInnen im Referat
Wohnungsvergabe
Tabellen
mit
Aufzeichnungen
der
Staatsbürgerschaften
von
Drittstaatsangehörigen. Daher kann ein Teil der Anfragen entsprechend beantwortet werden.
1. a.) Wie viele Mietwohnungen, über deren Vergabe die Stadt Innsbruck entscheidet,
wurden in den Jahren 2009 bis 2013 an Drittstaatsangehörige vergeben (bitte nach
Jahren und Wohnungskategorien aufschlüsseln)?
b.) Wie hoch ist der prozentuelle Anteil dieser Vergaben an der Zahl der insgesamt
vergebenen Wohnungen (bitte nach Jahren und Wohnungskategorien
aufschlüsseln)?
Antwort:
Die Fragen 1 a.) und 1 b.) werden nachstehend in einer gemeinsamen Gesamtübersicht
beantwortet.
Die Aufstellung umfasst sowohl Nachbesiedelungen als auch Besiedelungen im Neubau sowie
einzelne Wohnungen in der freien Vergabe. Die einzelnen Abkürzungen bedeuten:
-
Zi. für Zimmer
Garc. für Garconnieren bzw. Klein-Wohnungen
2-Zi. - 6-Zi. für 2- bis 6-Zimmer-Wohnungen
DS für Drittstaatsangehörige
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