Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 02-Protokoll_19.02.2015_gsw.pdf

- S.30

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- 86 -

11.

11.1

Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)

11.3

Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG), Fenstertausch der
Gebäude Marktgraben 27, Schlossergasse 3 und Kiebachgasse 17

IV 13510/2014
Exl Bühne Gedächtnis Privatstiftung, Generalsanierung der Villa
Exl, Falkstraße 19

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 18.02.2015:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) unterstützt
die Stadtgemeinde Innsbruck die Exl Bühne
Gedächtnis Privatstiftung für die Generalsanierung der Villa Exl, Falkstraße 19, mit einem nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von € 71.780,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 18.02.2015:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) unterstützt
die Stadtgemeinde Innsbruck die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) für
den Fenstertausch der Gebäude Marktgraben 27, Schlossergasse 3 und Kiebachgasse 17 mit einem nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von € 7.330,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
12.

11.2

IV 953/2015
Collegium der Gesellschaft Jesu Canisianum, Sanierung bzw.
Nachbau von Kastenfenstern im
Erdgeschoß, Wohnung West des
Gebäudes Tschurtschenthalerstraße 5

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 18.02.2015:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) unterstützt
die Stadtgemeinde Innsbruck das Collegium
der Gesellschaft Jesu - Canisianum für die
Sanierung bzw. den Nachbau von Kastenfenstern im Erdgeschoß, Wohnung West
des Gebäudes Tschurtschenthalerstraße 5
mit einem nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von € 4.235,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.

IV 957/2015

V-KU 8902/2014
Plonergasse, Zusatz- und Ergänzungstafel

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 04.02.2015:
An der Straßentafel der Plonergasse wird
eine Zusatztafel mit folgendem Text angebracht:
"Josef Eduard Ploner war Nationalsozialist,
Antisemit und "Rasseforscher". Diese Geisteshaltung floss, laut wissenschaftlichen
Forschungen, auch nach 1945 in seine
Kompositionen und Texte ein."
Weiters erfolgt die Anbringung einer Ergänzungstafel mit folgendem Text:
"Wider das Vergessen unserer historischen
Verantwortung und um aus der Vergangenheit für ein friedliches Miteinander zu lernen,
hat sich die Stadt Innsbruck entschieden,
Straßennamen belasteter Personen nicht zu
ändern, sondern ihre Taten und Haltungen
zu benennen."
Dieser Antrag hat eine lange Vorgeschichte
und es gab zahlreiche Diskussionen dazu.
Ich möchte darauf hinweisen, dass der Begriff "Rasseforscher" unter Anführungszeichen geschrieben werden sollte.
Ich denke, mit diesem Hinweistext haben
wir einen guten Weg gefunden, und darf

GR-Sitzung 19.02.2015