Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 02-Protokoll_19.02.2015_gsw.pdf

- S.38

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20.

KA 10582/2014
Bericht über die Belegkontrollen
der Stadtgemeinde Innsbruck,
III. Quartal 2014

GR Hitzl: Ich darf über den Bericht der Kontrollabteilung vom 14.11.2014 referieren.
Die Kontrollabteilung nimmt gemäß § 74
Abs. 2 des Stadtrechts der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) jahresdurchgängig
Einsicht in die bei der Stadtbuchhaltung befindlichen Einnahme- bzw. Auszahlungsanordnungen samt den dazugehörigen Belegen. Des Weiteren wirkt die Kontrollabteilung bei Haftbrieffreigaben mit und prüft
ausgewählte Vergabevorgänge, welche in
den überwiegenden Fällen dem Baubereich
zuzuschreiben sind.

Die Prüfung der Vergabevorgänge mit der
Gesamtsumme von ca. € 3.400.000,-- ergab
keine Beanstandungen.
Der Bericht wurde vom Kontrollausschuss
zur Kenntnis genommen und wird dem Gemeinderat vorgelegt.
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen.
GRin Keuschnigg referiert die Subventionsanträge des Ausschusses für Soziales
und Wohnungsvergabe vom 28.01.2015:
21.

Subventionsanträge des Ausschusses für Soziales und Wohnungsvergabe, Bereich "Soziales"

Im Rahmen der im Magistratsbereich geführten Einsichtnahme wird ein verstärktes
Augenmerk auf den effizienten Einsatz öffentlicher Mittel nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit gelegt.

Beschluss (einstimmig):

Im III. Quartal 2014 gab es seitens der Kontrollabteilung zu vier von insgesamt 31 geprüften Einnahme- und Auszahlungsvorgängen Beanstandungen und Empfehlungen. Diese betrafen

GRin Keuschnigg: Ich möchte dazu sagen,
dass wir froh sein können, dass diese drei
Vereine ihre wertvolle Arbeit in der Stadt
Innsbruck für unsere BürgerInnen leisten.

-

die grundsätzliche Abwicklung einer
Subventionszahlung an einen Innsbrucker Verein für die Durchführung einer
Filmproduktion;

GRin Dr.in Krammer-Stark referiert die
Subventionsanträge des Ausschusses für
Bildung und Gesellschaft vom 04.02.2015:

-

eine Rechnung, deren Zahlung durch
die städtische Buchhaltung rund zweieinhalb Wochen vor Erreichen der Nettozahlfrist getätigt wurde;

-

die Berücksichtigung der im Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR)
verankerten Beschlussfassungsmodalitäten zur Vergabe von Subventionen
sowie

-

die konkrete Verbuchung von sozialen
Aufwendungen, welche städtischen
Bediensteten zugutekamen.

Im Zuge der Abnahmebegehungen für insgesamt elf per Bankgarantie sichergestellte
Haftungsrücklässe wurden keine relevanten
Mängel festgestellt. In der Folge wurden
sämtliche Haftbriefe in der Gesamthöhe von
€ 404.625,66 freigegeben.
GR-Sitzung 19.02.2015

Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Soziales und Wohnungsvergabe für den
Bereich "Soziales" werden gemäß Beilage
genehmigt.

22.

Subventionsanträge des Ausschusses für Bildung und Gesellschaft, Bereich "Unterricht und
Bildung"

GRin Dr.in Krammer-Stark: Vorab möchte
ich mich entschuldigen, dass auf den Unterlagen die Subventionen der vergangenen
zwei Jahre nicht abgebildet sind, wie das
schon öfter hier angeregt worden ist. Ich
kann aber mündlich berichten, dass die
Summen ident mit denen der Jahre 2013
und 2014 sind.
Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Bildung und Gesellschaft für den Bereich
"Unterricht und Bildung" werden gemäß
Beilage genehmigt.