Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 02-Protokoll_19.02.2015_gsw.pdf

- S.60

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- 116 -

gewiesen, wobei zumindest ¾ des neuen
Baulandes nach § 52a Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) als Vorbehaltsfläche
für den geförderten Wohnbau gewidmet
werden sollen.
Es handelt sich hierbei um folgende Grundstücke
-

im Eigentum der Stadt Innsbruck:
Grundstücke 738, 739/1, 741/3, 746/1,
740/2 und 740/3
Gesamtausmaß 27.210 m2

-

im Eigentum der IVB:
Grundstücke 746/3, 739/2, 999, 995,
997/1 und 998/1
Gesamtausmaß 8.059 m2

Sollten die östlich bzw. südlich an den Heiligwasserweg angrenzenden Grundstücke
im Privatbesitz im Ausmaß von ca.
36.000 m2 (Grundstücke 755/1, 746/4,
746/2, 734, 732, 733 und 740/1) ebenfalls
aus Bauland gewidmet werden, so ist die
Hälfte als Vorbehaltsfläche für den geförderten Wohnbau vorzusehen.
Reisecker, Eberl, Mag.a Yildirim, Buchacher,
Mag. Miloradovic und Pechlaner, alle eigenhändig
37.

Einbringung eines dringenden Antrags gemäß § 21 Abs. 2 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)

37.1

I-OEF 9/2015
Israelitische Kultusgemeinde,
Übernahme der Kosten für die Sicherheitsmaßnahmen im Zuge der
Erweiterung des Jüdischen Gemeindezentrums in Innsbruck
durch die Republik Österreich
(StR Gruber)

StR Gruber: Ich stelle folgenden Antrag
und beantrage die Zuerkennung der Dringlichkeit nach § 21 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR):
Der Gemeinderat möge beschließen:
Frau Bürgermeisterin wird gebeten, an die
Bundesregierung heranzutreten, um zu erwirken, dass diese alles unternimmt, damit
die Kosten für die von der Polizei vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen im Zuge der Erweiterung des Jüdischen GemeinGR-Sitzung 19.02.2015

dezentrums in Innsbruck von Bundesseite
übernommen werden.
Gruber, Mag.a Heis, Dr.in Moser, Moser,
Reisecker, Mag.a Schwarzl, MMag.a Traweger-Ravanelli, Mag. Abwerzger, Federspiel, Mag. Krackl und Pechlaner, alle eigenhändig
Der Tiroler Landtag hat in einem von allen
Parteien unterstützten, am 05.02.2015 einstimmig beschlossenen Dringlichkeitsantrag
dieses wichtige und berechtigte Anliegen
erhoben. Die Tiroler Landeshauptstadt
Innsbruck ist mit dieser Angelegenheit
ebenfalls unmittelbar verbunden und betroffen.
Um dem Beschluss des Tiroler Landtages
von Seiten der Stadt Innsbruck zu bekräftigen, bedarf es deshalb dieses dringenden
Gemeinderatsantrags mit der analogen Begründung zum Antrag an den Tiroler Landtag:
Die Ereignisse der letzten Wochen in Frankreich und Belgien, aber auch Demonstrationen und Vorkommnisse in Österreich haben
deutlich gemacht, dass das Potenzial für
verschiedene Radikalisierungstendenzen
auch in unserem Land akut gestiegen ist.
Dies trifft insbesondere auch auf gestiegene
antisemitische Tendenzen zu.
70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges und den furchtbaren Verbrechen der
NationalsozialistInnen an den Juden werden
immer wieder Einrichtungen der Israelitischen Kultusgemeinde attackiert und die
Fassaden Opfer von Schmieraktionen. Es
ist beschämend, dass sich auch das Israelitische Glaubenszentrum (Synagoge und
Gemeindezentrum) in der Stadt Innsbruck
durch Einmauerung und Anbringung einer
schusssicheren Metallfassade schützen
muss.
Vor mehr als 20 Jahren haben die Stadt
Innsbruck und das Land Tirol im Parterre
einer Eigentumswohnanlage in Innsbruck
die Wiedererrichtung der Synagoge der Israelitischen Kultusgemeinde ermöglicht. Bei
der Errichtung der Synagoge 1994 wurden
die Kosten für die damals bereits notwendigen Sicherheitseinrichtungen von der Republik Österreich getragen.
Im Frühjahr 2014 hat die Kultusgemeinde
weitere Räumlichkeiten, die sich für eine
Erweiterung der Synagoge angeboten ha-