Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 02-Protokoll_19.02.2015_gsw.pdf

- S.86

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5.2.2 „Sozialdenkmal““
Sozialdenkmal

Des Weiteren finden Menschen, die – aus unterschiedlichen Gründen –
jenseits des Wohlstandes gelebt haben und/oder vor ihrem Ableben
vom Sozialsystem abhängig waren, auf dem Ostfriedhof eine würdevolle letzte Ruhestätte. Ein so genanntes „Sozialdenkmal“ (Urnensammelgrab), auf dem ihre Namen angebracht sind, soll an die Menschen dieser Bevölkerungsgruppe erinnern.

Gebührenvorschreibung Im Zuge ihrer Durchsicht stellte die Kontrollabteilung fest, dass für die
Beisetzungsanmeldung Anmeldung der Beisetzung hilfsbedürftiger Menschen im Urnensam-

melgrab (Sozialdenkmal) fälschlicherweise Administrationsgebühren für
Erdgräber (€ 9,00) und nicht für Urnensammelgräber (€ 45,50) vorgeschrieben worden sind.
Gebührenvorschreibung Zudem ist von der Gräberverwaltung Ost im Jahr 2014 bei InanspruchEinsegnungshalle
nahme der Einsegnungshalle ein um € 0,10 reduzierter Sozialtarif von

€ 4,00 in Rechnung gestellt worden.
Diesbezüglich hat der Leiter des Referates Friedhöfe die Auskunft erteilt, dass inzwischen die Verrechnung auf den korrekten Betrag umgestellt worden sei.
5.2.3 „Kinderfeld und Kindergrab““
Kinderfeld

Für verstorbene Kinder und Säuglinge wird den Hinterbliebenen am
Ostfriedhof die Möglichkeit geboten, ihre Kinder auf einem für diese
Begebenheiten zur Verfügung stehenden „Kinderfeld“ (Einzelgrab) beisetzen zu lassen.

Kindergrab

Darüber hinaus hat die Stadt Innsbruck für Früh-, Fehl- und Totgeburten ein eigenes mit einem Grabdenkmal geschmücktes „Kindergrab“
errichtet. Hierbei handelt es sich um Köperbestattungen in einer anonymen Sammelgrabstätte.
5.2.4 „Anatomiedenkmal““

Anatomiedenkmal

Überdies befindet sich am Ostfriedhof ein eigenes Grabfeld mit so genannten Anatomiegräbern (Erdgräber) und einem Urnensammelgrab
(Anatomiedenkmal), die an jene Menschen erinnern sollen, welche
ihren Körper nach dem Ableben der medizinischen Wissenschaft hinterlassen haben. Zum Prüfungszeitpunkt September 2014 waren (nur)
noch zwei Erdgräber in einem aufrechten Benützungsverhältnis.

Friedhofsbenützungsgebühr
Anatomiedenkmal

Zuletzt sind dem Institut für Anatomie, Histologie und Embryologie der
Medizinischen Universität Innsbruck mit Bescheid vom 13.11.2013
Friedhofbenützungsgebühren in der Höhe von € 1.386,00 vorgeschrieben worden. Da die für das Jahr 2013 gültige Friedhofsgebührenordnung für Urnensammelgräber keine Friedhofsbenützungsgebühren
vorsah, wurde eine Prüfung betreffend die Rechtmäßigkeit der Vorschreibung empfohlen.

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Zl. KA-05747/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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