Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 02-Protokoll_19.02.2015_gsw.pdf

- S.85

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Instandhaltung
Israelitischer
Friedhofsteil

Des Weiteren wird die Instandhaltung und Pflege der Grabstätten des
Israelitischen Friedhofsteiles infolge einer Weisung des damaligen Bürgermeisters vom 23.12.1997 im Rahmen des laufenden Dienstbetriebes und auf Kosten der Stadt Innsbruck wahrgenommen.
5.1.2 „Evangelischer Friedhofsteil“

Evangelischer
Friedhofsteil

Neben dem israelitischen Friedhofsteil ist am Westfriedhof auch ein
eigener Bereich für Beisetzungen Angehöriger der evangelischen
Glaubenslehre angelegt.
5.1.3 „Ehren- und Sondergräber“

Ehren- und
Sondergräber

Der Status Ehrengrab wird jenen Grabstätten zugesprochen, in denen
die Bürgermeister der Stadt Innsbruck beigesetzt worden sind. Die
Dauer der Zuerkennung beläuft sich dabei auf 100 Jahre (mit Option
einer Verlängerung von 50 Jahren) und werden die Ehrengräber in diesem Zeitraum auf Kosten der Stadt Innsbruck baulich instandgehalten,
gärtnerisch gepflegt und am Allerheiligentag mit einem Kranz geschmückt. Außerdem werden für Ehrengräber keine Grabgebühren
vorgeschrieben.
Als Sondergräber (Zuerkennungsdauer 50 Jahre) werden jene Gräber
bezeichnet, in denen Ehrenbürger und -ringträger der Stadtgemeinde
Innsbruck bestattet wurden. Bei diesen werden ebenfalls am Allerheiligentag auf Kosten der Stadt Innsbruck Kränze niedergelegt.
5.1.4 „Grab der Einsamen“

Grab der Einsamen

Zudem ist am Westfriedhof (wie am Ostfriedhof) für Menschen, die vor
ihrem Ableben alleinstehend leben oder die sich als letzte Ruhestätte
ein namenloses Grab wünschen, ein Urnensammelgrab eingerichtet.
Im „Grab der Einsamen“ werden Urnen von Bürgern, die aus sozialen
Gründen keine eigenen Grabstätten haben oder wünschen, aber auch
Urnen aus aufgelassenen Gräbern zur letzten Ruhe gebettet.
5.1.5 „Denkmalgräber“

Denkmalgräber

Der Status „Denkmalgräber“ wird jenen Grabstätten zuerkannt, deren
Grabeinrichtungen (Grabsteine, Einfassungen etc.) in das Eigentum
der Stadtgemeinde Innsbruck übergegangen sind oder übergehen und
nach Ansicht des Landeskonservatorates für Tirol bzw. des Bundesdenkmalamtes erhaltungswürdig erscheinen.
5.2 Ostfriedhof (Ost-FH)

Ostfriedhof

Die Grundfläche des Ostfriedhofes beläuft sich auf ein Gesamtflächenausmaß von rd. 7,2 ha und ist dieser in einen alten Teil (Ostfriedhof Pradl I) und in einen neuen Teil (Ostfriedhof Pradl II) gegliedert.
5.2.1 „Islamischer Friedhofsteil“

Islamischer
Friedhofsteil

Im neuen Teil des Ostfriedhofes gibt es u.a. zwei Grabfelder, die für die
Bestattung von muslimischen Verstorbenen vorgesehen sind. Laut Recherchen der Kontrollabteilung entstanden diese Grabfelder im Zuge
der Erweiterung des neuen Ostfriedhofs (Pradl II) und wurden im
Jahr 2004 eröffnet.

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Zl. KA-05747/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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