Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 02-Protokoll_19.02.2015_gsw.pdf
- S.95
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Reduzierung der
Aufstellungsstandorte
Von den ursprünglich beantragten 12 Aufstellungsstandorten hat die
Stadt Innsbruck letztlich in Absprache mit der damaligen Stadtführung
die Zustimmung für drei Standorte nicht erteilt, weil durch die Automaten eine Konkurrenzierung für die im unmittelbaren Nahbereich befindlichen Blumengeschäfte befürchtet wurde.
Prekariumsvereinbarungen
Für die verbliebenen neun Standorte hat die MA IV im August 1994
eine Prekariumsvereinbarung abgeschlossen und in diesem Rahmen
für die prekaristische Gestattung einen jährlichen Anerkennungszins in
Höhe von ATS 200,00 (€ 14,53) je Kerzenautomat, insgesamt somit
ATS 1.800,00 (€ 130,81) vereinbart. Aus den entsprechenden Vorschreibungen der IISG war für die Kontrollabteilung ersichtlich, dass die
Berechtigung zum Betrieb der gegenständlichen Automaten in der Zwischenzeit auf eine in St. Johann im Pongau ansässige Firma umgeschrieben worden ist, ein Schriftverkehr hierüber war jedoch nicht
greifbar.
Lokalaugenschein
Im Zuge einer im Verlauf der Prüfung erfolgten Begehung wurde von
der Kontrollabteilung festgestellt, dass von der Betreiberfirma tatsächlich an insgesamt 13 Standorten Kerzenautomaten aufgestellt worden
sind, wobei für die nicht gestatteten vier Standorte bisher offenbar auch
nie ein Anerkennungszins vorgeschrieben worden ist.
Die Kontrollabteilung empfahl, nach Prüfung der Frage, inwieweit durch
die Automaten tatsächlich eine Konkurrenzierung für die im Nahbereich
der Friedhöfe angesiedelten Blumengeschäfte gegeben ist, umgehend
ein vertragliches Verhältnis herbeizuführen.
Das Referat für Liegenschaftsangelegenheiten der MA I hat im Rahmen des Anhörungsverfahrens diesbezüglich angekündigt, die Standorte im Hinblick auf die Konkurrenzfrage mit Blumengeschäften zu prüfen und sodann entsprechend dem Ergebnis entweder auf eine vertragliche Regelung oder auf die Entfernung der Automaten hinzuwirken.
Haushaltsmäßige
Darstellung der
Einnahmen
Wie die Kontrollabteilung festgestellt hat, scheinen die Einnahmen für
die prekaristische Gestattung beim TA 817010 – Friedhöfe nicht auf.
Dies hat seine Ursache darin, dass die Präliminierung der Einnahmen
wie auch der Ausgaben, welche z.B. aus der Vermietung und Verpachtung, aus bittleihweisen Grundstücksüberlassungen, diversen Anerkennungszinsen u.ä. durch die Finanzabteilung unter der Post 824000 –
Vermietung und Verpachtung beim TA 840000 – Grundbesitz erfolgt.
Dort findet auch die Verbuchung der tatsächlich lukrierten Einnahmen
statt. Eine Aufgliederung oder Zuordnung nach dem tatsächlichen Motiv der Einnahme erfolgte nicht.
Da die damalige haushaltsmäßige Abwicklung aus der Sicht der Kontrollabteilung nur schwer nachvollziehbar war und auch nicht den wesentlichen Budgetgrundsätzen wie Budgetwahrheit und Budgetklarheit
entsprach, hat die Kontrollabteilung im Sinne der Transparenz eine
Entflechtung in der Weise empfohlen, als beim TA 817010 – Friedhöfe
eine entsprechende Einnahmepost „Mietzinse“ eingerichtet werden
sollte.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-05747/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
16