Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf
- S.115
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42.
Allfällige Debatten gemäß § 18
Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)
42.1
Neugestaltung der Wilhelm-GreilStraße, Beantwortung einiger offener Fragen
(GRin MMag.a Traweger-Ravanelli)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage von GRin MMag.a Traweger-Ravanelli
Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Derzeit nicht beantwortbar.
(Planungsprozess)
Zu Frage 2.: Derzeit nicht beantwortbar.
(Planungsprozess)
Zu Frage 3.: Derzeit nicht beantwortbar.
(Planungsprozess)
Zu Frage 4.: Derzeit nicht beantwortbar.
(Planungsprozess)
Zu Frage 5. a): Ja, im Abschnitt Bozner
Platz bis Salurner Straße.
Zu Frage 5. b): Es handelt sich um eine
Längsleitung für Strom der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) sowie um
Hausanschlüsse aller Leitungsbetreiber.
Der Umfang kann erst nach Abschluss des
Planungsprozesses bekannt gegeben werden.
Zu Frage 5. c): Notwendige Leitungsneulegungen sind der Auslöser der Neugestaltung.
Zu Frage 6.: Ja, der Planungsprozess ist
noch offen.
Zu Frage 7.: Es wurden noch keine Kostenberechnungen durchgeführt, da der Planungsprozess noch offen ist.
Zu Frage 8.: Diese Möglichkeit wurde überlegt. Die straßenräumliche Wirkung von
Bäumen in Töpfen unterscheidet sich ganz
erheblich von einer echten Baumreihe. Besonders sind die langfristige Wirkung und
der jahreszeitliche Wechsel des Aussehens
zu beachten. Die Entwicklungsmöglichkeiten eines im Erdreich gepflanzten Baumes
sind unvergleichlich besser. Bäume in Töpfen stellen einen hohen Erhaltungsaufwand
dar.
Zu Frage 9.: Die Baumart wird im Planungsprozess mit den Beteiligten diskutiert
und ist noch nicht geklärt.
GR-Sitzung 27.02.2014
Zu Frage 10.: Die Kosten von Leitungsumlegungen sind von den jeweiligen Leitungsbetreibern zu tragen (prekaristische Grundüberlassung für Leitungslage).
Zu Frage 11.: Grundsätzlich stellen die Investitionen in die Straßenneugestaltung an
sich eine Förderung des Wirtschaftsstandortes dar. Konkrete Maßnahmen während der
Bauphase sind noch nicht geplant. In der
jüngsten Vergangenheit wurden bei vergleichbaren Bauvorhaben Kooperationen
mit der Wirtschaft gesucht. Beispiele sind:
Informationsveranstaltungen, Informationsmaterial, Kontaktmöglichkeiten über eigene
E-Mail-Adresse, Newsletter, wöchentliche
Baubesprechungen mit AnrainerInnen, Zusammenarbeit bei Öffentlichkeitsarbeit.
Zu Frage 12. a): Die Projektgruppe "MariaTheresien-Straße" umfasste im Wesentlichen die planenden Stellen im Stadtmagistrat sowie beteiligte städtische Gesellschaften. Diese Zusammenarbeit besteht selbstverständlich im notwendigen Umfang auch
bei den Planungen für die Wilhelm-GreilStraße. Darüber hinaus wird ein Planungsprozess mit AnrainerInnentreffen unter der
Führung eines externen Kommunikationsberaters abgewickelt.
Zu Frage 12. b): Im externen Planungsprozess wurden eine Informationsveranstaltung
und bislang zwei AnrainerInnentreffen abgehalten.
Zu Frage 12. c): Der Planungsprozess mit
Sammlung der Anregungen und Diskussion
mit AnrainerInnen dauert bis Ende Februar 2014. Daraus ist ein Gestaltungsplan zur
politischen Entscheidung auszuarbeiten.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.07.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt eine Stunde
und fünfzehn Minuten.