Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf
- S.116
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Eine Kopie der Anfragebeantwortung gemäß Bericht des Büros des Magistratsdirektors vom 24.02.2014 zur Anfrage von
GRin MMag.a Traweger-Ravanelli vom
16.01.2014 wurde den Klubs und den nicht
einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am Beginn der Sitzung des Gemeinderates vom 27.02.2014 zur Verfügung
gestellt.
42.2
Verbandstag der Deutschen Burschenschaft, Kosten im Rahmen
der Gegendemonstration (GR Federspiel)
in
42.3
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage von GR Sattlegger Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Die Innsbrucker Müllabfuhrordnung 2012 regelt generell die Entsorgung von biologisch verwertbaren
Siedlungsabfällen. Dazu zählt auch der
Grünschnitt. Folgende Entsorgungsmöglichkeiten sind für Grünschnitt vorgesehen:
a)
die Eigenkompostierung
b)
die Baum- und Strauchschnittabholung
durch die öffentliche Müllabfuhr
(Transportkostenentgelt)
c)
die Abgabe bei der Grünkompostieranlage Rossau (Freimenge bis 1000 kg
pro Jahr)
d)
die Abgabe in Kleinmengen bis
0,5 m³/Anlieferung im Recyclinghof,
Roßaugasse Nr. 4a und als Ersatz für
die Abgabestelle im Bauhof-West ab
April 2014 die nachfolgend beschriebene mobile Sammelstelle in der Kranebitter Allee (Nähe Baumschule Pall).
a
Bgm. Mag. Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage von GR Federspiel Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Die für die Verkehrsleitmaßnahmen notwendigen MitarbeiterInnen der
Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) wurden mit Kräften des Plandienstes abgedeckt. Es entstanden somit keine Mehrkosten.
Zu Frage 2.: Seitens der Stadt Innsbruck erfolgen keine Zahlungen an das Bundesministerium für Inneres (BMI).
Zu Frage 3.: Ergibt sich aus Antwort 2.
Zu Frage 4.: Nein.
Zu Frage 5.: Ergibt sich aus Antwort 4.
Zu Frage 6.: Für die Reinigung bei der Gegendemonstration sind keine zusätzlichen
Kosten angefallen. Die Reinigung wurde im
Rahmen unserer üblichen Wochenendreinigung erledigt.
Zu Frage 7.: Ergibt sich aus Antwort 6.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.07.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt 40 Minuten.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung gemäß Bericht des Büros des Magistratsdirektors vom 24.02.2014 zur Anfrage von
GR Federspiel und MitunterzeichnerInnen
vom 16.01.2014 wurde den Klubs und den
nicht einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am Beginn der Sitzung des
Gemeinderates vom 27.02.2014 zur Verfügung gestellt.
GR-Sitzung 27.02.2014
Grünschnittentsorgung im Westen von Innsbruck (GR Sattlegger)
Zu Frage 2.: Aufgrund der Schließung des
Bauhofs-West wurden mit der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB), Abfallsammlung, geeignete Zwischenlösungen zur Abgabe von Grünabfällen für die im Westen
von Innsbruck lebenden BürgerInnen ausgearbeitet und dem Stadtsenat für die Sitzung am 10.07.2013 zur Beschlussfassung
vorgeschlagen.
Zu Frage 3.: Gemäß Stadtsenatsbeschluss
vom 10.07.2013 wird die IKB, Abfallwirtschaft, beauftragt, ab dem Jahr 2014 von
April bis November an Montagen in der Zeit
von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitagen
in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr eine
mobile Grünabfall-Sammelstelle an der
Kranebitter Allee - Nähe Baumschule Pall einzurichten.
Zu Frage 4.: Zum Antrag von GR Buchacher vom 13.06.2013 in selbiger Sache
wurde seitens der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) ein Bericht an den Stadtsenat verfasst, worin vorgeschlagen wurde,
einen (vollwertigen) Recyclinghof im Westen der Stadt zu errichten.