Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf

- S.117

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- 177 -

Zu Frage 5.: Seitens der IKB wurde bei dem
in Punkt 4. genannten Bericht die Prüfung
der Eignung eines Standortes im Bereich
zwischen Flughafen und Kranebitter Allee
empfohlen.
Zu Frage 6.: Nein.
Zu Frage 7.: Siehe Punkt 6.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.07.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt zwei Stunden
und vierzig Minuten.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung gemäß Bericht des Büros des Magistratsdirektors vom 24.02.2014 zur Anfrage von
GR Sattlegger und MitunterzeichnerInnen
vom 16.01.2014 wurde den Klubs und den
nicht einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am Beginn der Sitzung des
Gemeinderates vom 27.02.2014 zur Verfügung gestellt.

Aufgrund der unzureichenden Verkehrserschließung, die derzeit nur vom Stadtteilzentrum Hötting ausgehend über die Höhenstraße bzw. die Gramartstraße erfolgt
(eine mögliche Anbindung von Arzl aus über
Garneid und den Rosnerweg befindet sich
im Stadium eines Forst- bzw. Wanderwegs),
wurden die Baumassendichten und Baudichten in den einschlägigen Bebauungsplänen weitgehend als niedrige Dichtezone
festgelegt.
Dennoch fand in den vergangenen Jahren
auf der Hungerburg eine rege Bautätigkeit
statt. In diesem Zusammenhang warnte die
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, bereits vor Jahren vor
den Folgen einer baulichen Verdichtung im
gegenständlichen Siedlungsbereich.
In diesem Zusammenhang wird StR
Mag. Fritz ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
1.

Wie viele Bauprojekte auf der Hungerburg sind derzeit eingereicht und welche Nutzflächen sollen dabei geschaffen werden?

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider.

2.

Wie viele Quadratmeter noch unbebauter Flächen auf der Hungerburg weisen
derzeit, aufgeschlüsselt nach Dichtezonen, eine Baulandwidmung auf?

43.

Einbringung von Anfragen

3.

43.1

Bauliche Entwicklung des Siedlungsgebietes Hungerburg
(GRin Dengg)

Wie viele Quadratmeter noch unbebauter Flächen auf der Hungerburg weisen
derzeit eine Sonderflächenwidmung
auf?

4.

Bestehen seitens der Mag.-Abt. III ,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, konkrete Absichten, in den
Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen für den gegenständlichen Bereich
Planungsinstrumente zu implementieren, durch welche eine weitere Bebauung bzw. Verdichtung erschwert werden soll?

5.

Falls ja, um welche Instrumente handelt es sich dabei?

6.

Welche konkreten Festlegungen bezüglich Baumassen- und Baudichten
sowie allfällige Bestimmungen zur
Bauplatzgröße bestehen derzeit im gegenständlichen Bereich?

GRin Dengg: Ich stelle gemeinsam mit meinen MitunterzeichnerInnen folgende Anfrage:
Das auf 860 bis 880 Meter Seehöhe gelegene Siedlungsgebiet Hungerburg ist großteils der Katastralgemeinde Hötting zugehörig, ein kleiner Teil gehört zur Katastralgemeinde Mühlau. Im Jahr 2001 waren dort
753 Personen ansässig, denen 301 Gebäude zur Nutzung zur Verfügung standen.
Im Jahr 2012 waren es laut Angaben der
Stadt (AGWR II Online {Adress-Gebäudeund Wohnungsregister}, Lokales Melderegister, Mag.-Abt. I, Geographisches Informationssystem) für die statistischen Bezirke
Nrn. 31 und 41 bereits 991 Personen und
434 Gebäude (davon 322 private Wohngebäude).
GR-Sitzung 27.02.2014