Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf
- S.152
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Dazu hat der Kommandant noch im Verlauf der Prüfung berichtet, dass
die Thematik des Parkens privater Kraftfahrzeuge am Hof der BFI in
der zwischenzeitlich überarbeiteten Dienstordnung abgehandelt worden sei und in diesem Rahmen die Bediensteten davon in Kenntnis
gesetzt worden seien, dass die Erteilung einer Parkberechtigung künftig mit einem im Wege der Lohn- und Gehaltsverrechnung steuerrechtlich anzusetzenden Sachbezug verbunden sei.
Im Anhörungsverfahren berichtete die BFI, dass die Meldung der Parkplatznutzer an das Amt für Personalwesen im Dienstwege bereits erfolgt sei.
Das Amt für Personalwesen bestätigte die Übermittlung der Auflistung
und teilte mit, dass nunmehr eine ordnungsgemäße Versteuerung seitens des Referates Besoldung mit Februar 2014 in die Wege geleitet
werden könne.
Dienstsport
Zur Optimierung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit der
Gesundheit wurde für die Mitarbeiter im Branddienst über Beschluss
des Stadtsenates vom 17.07.2001 ein verpflichtendes sportliches Bewegungsprogramm eingeführt. Das Training orientiert sich nach den
aktuellen sportmedizinischen und trainingstechnischen Gesichtspunkten und wird von einer externen Trainerin täglich bzw. von Montag bis
Freitag in zwei Turnussen geleitet. Die Kosten hierfür betrugen 2012
€ 14.667,00. Der in diesem Zusammenhang abgeschlossene Werkvertrag war allerdings bis Ende Oktober 2012 befristet und sah darüber
hinaus keine näheren Modalitäten über den zu erbringenden Leistungsumfang vor. Der Branddirektor wandte diesbezüglich ein, dass
der Inhalt der Trainingseinheiten mit der Trainerin mündlich abgesprochen worden sei.
Teilnahme am
Dienstsport
Eine Einsichtnahme in die Dienstsportstatistik des Jahres 2013 zeigte
eine mäßige Akzeptanz der Mitarbeiter für den verpflichtenden Dienstsport. Der Anteil der Nichtteilnehmer (entschuldigt oder unentschuldigt)
lag im Zeitraum Jänner bis einschließlich August 2013 immerhin zwischen 40 % und 49 %. Laut Branddirektor wäre dieser Umstand auch
der Grund für die Nichterneuerung des Werkvertrages gewesen, weil
man überlege, inwieweit der Dienstsport in der praktizierten Form weitergeführt werden soll.
Noch während des Prüfungsverlaufes hat der Branddirektor ergänzend
berichtet, dass der Dienstsport zwar beibehalten werden wird, die Trainingseinheiten ab 2014 aber nicht mehr durch eine externe Trainerin
begleitet werden würden.
Psychosoziale
Betreuung
Die Branddienstmitarbeiter sind im Rahmen ihrer Dienstausübung
zwangsläufig immer wieder akuten psychischen Belastungen ausgesetzt. Eine psychosoziale Betreuung, insbesondere nach traumatischen
Ereignissen erfolgt laut Auskunft des Branddirektors in der Form, dass
im Bedarfsfall das Kriseninterventionsteam des Roten Kreuzes angefordert wird.
Da der Stressverarbeitung nach belastenden Einsätzen eine wesentliche Rolle zur Verringerung der Belastung der Betroffenen und zur
Vermeidung von Folgeerkrankungen zukommt, vertrat die Kontrollabteilung die Meinung, dass die psychologische Hilfestellung intensiviert
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Zl. KA-8252/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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