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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf

- S.54

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- 114 -

gemeinnützigen öffentlichen Wohnbau verwendet werden könnte. Wir haben das auch
immer wieder gesagt. Es wurde uns gesagt,
dass es im Zuge der Fortschreibung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) geprüft wird, ob in diesem Bereich
überhaupt eine Mischgebietswidmung möglich ist. Weiter östlich sind die ehemals als
Bürobauten errichteten Häuser der Siemens
AG Österreich zu finden, bei denen noch
viele Flächen leer stehen. Zudem gibt es in
diesem Bereich auch noch andere städtische Gründe.
Wenn man diesen Bereich, der genau das
Filetstück ist, herausnimmt, dann hat es
nicht mehr viel Sinn, diesen großen, zusammenhängenden städtischen Flecken
von ca. 15.000 m2 hinsichtlich der Eignung
als Wohnraum zu prüfen. Wir bedauern das
sehr, weil wir alle wissen, wie dringend wir
Gründe, speziell städtische, benötigen.
Städtische Gründe sind von der Leistbarkeit
her besser als private Gründe. Wir benötigen dringend Gründe für den sozialen
Wohnbau.

13.

Stadt Innsbruck, Einbringung des
neu gebildeten Grundstückes 2496/2, KG Hötting, in die Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KG (IIG) zur Errichtung des
Kindergartens Kranebitten
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 19.02.2014:
1.

Die Stadt Innsbruck bringt das auf
Grundlage der Teilungsurkunde von
DI Peter Sollereder, GZ 22746/13, neu
gebildete Grundstück 2496/2, KG Hötting, in die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG ein.

2.

Die Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KG räumt der Stadt Innsbruck ein
Belastungs- und Veräußerungsverbot
an Grundstück 2496/2, KG Hötting, ein.

3.

Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird mit der entsprechenden
Vertragserrichtung und Abwicklung des
Rechtsgeschäftes beauftragt.

Daher werden wir der Einräumung des Baurechtes nicht die Zustimmung erteilen.
GR Dr. Stemeseder: Ich fasse mich kurz:
4.600 m2 zu einem Preis von """"""""""""""""" pro m2
zuzüglich den angeführten 3 %, ergeben
""""""""""""""""" pro m2. Das ist eine Schnäppchenmiete, die ich auch gerne möchte.
Ich habe heute das Objekt Sonnenschlössel
am Speckweg zur Diskussion gestellt. Bei
der CURA-Marketing GmbH betragen die
Mieteinnahmen """"""""""""""""""""""""""". Das hätte ich
beim Sonnenschlössel auch und müsste gar
nichts tun. Ich werde immer gemaßregelt,
aber ein bisschen ein Analogiedenken darf
man in der Wirtschaft schon noch haben.
Ich frage mich, warum ich nur anregen und
selber nie etwas tun darf. Das fragen sich
die einfachen Leute alle.
Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ und GRin
DIin Sprenger; 7 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
29.01.2014 (Seite 113) wird angenommen.

I-RA 826/2013

14.

I-RA 697/2013
Stadt Innsbruck und WEINBERG
Bauträger & Projektentwicklungs
GmbH, Kauf- und Abtretungsvertrag sowie Vereinbarung über die
geförderten Wohnungen für Bauvorhaben Anna-Dengel-Straße in
Kranebitten

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 19.02.2014:
Die Stadt Innsbruck schließt mit der WEINBERG Bauträger & Projektentwicklungs
GmbH, FN 381556 m, den vorliegenden
Kauf- und Abtretungsvertrag sowie die Vereinbarung über die geförderten Wohnungen
ab.
Die zeitliche Befristung des Vorkaufsrechtes
von 15 Jahren wird gegen eine unbefristete
Einräumung des Vorkaufsrechtes getauscht.
Es geht um die Ausformulierung von vertraglichen Regelungen der Zusammenarbeit. Zudem handelt es sich um die Zuteilung bei der Wohnungsvergabe, welche

GR-Sitzung 27.02.2014