Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf

- S.77

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 02_Feber_2014_gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2014
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 137 -

und Wilhelm-Greil-Straße Nr. 7, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011, zu beschließen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechenden Erlassung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person
oder Stelle abgegeben wird.
StR Mag. Fritz: Bei diesem Entwurf geht es
um drei Teilbereiche des Innenstadtblocks
zwischen der Wilhelm-Greil-Straße, der
Meinhardstraße und der Museumstraße.
Wir empfehlen, sie aus dem bereits aufgelegten Bebauungsplan, der unter Tagesordnungspunkt 9. f) beschlossen wird, herauszunehmen.
Zwei Bereiche sind völlig unproblematisch.
Da geht es um Reaktionen auf Einsprüche
gegen den aufgelegten ersten Entwurf. In
der Museumstraße handelt es sich um ein
Innsbrucker Traditionsunternehmen, das ein
bisschen ausbauen möchte und dazu im
Bereich der Stöcklgebäude eine kleine Erhöhung des Volumens braucht.
Obwohl das baurechtlich nicht ganz einfach
war, hat die Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration, eine zufriedenstellende Lösung gefunden.
Im zweiten Fall geht es um eine geringfügige Überschreitung der zulässigen Höhe in
der Meinhardstraße, um zwei Häusern einen Dachbodenausbau zu genehmigen.
Zwei HauseigentümerInnen verzichten im
Gegenzug auf die weitere Errichtung von
Stöckelgebäuden im Hof, was sie hätten tun
können.
Damit leisten sie ihren Beitrag zu der Erhaltung eines wenigstens teilweise grünen Innenhofs. Es ist nicht unbillig, ihnen dafür
den Dachbodenausbau in einer Straße, die
breit genug ist, zu gewähren.
Der dritte Fall betrifft die Meinhardstraße
Nr. 7, also die Wirtschaftskammer (WKO)
Tirol. Diese hat es für nötig befunden, in der
gestrigen Ausgabe der "Tiroler Tageszeitung" (TT) in einer bezahlten PublicRelations-Einschaltung die Stadt Innsbruck
"anzufliegen". Dazu möchte ich hier kurz
Stellung nehmen.
GR-Sitzung 27.02.2014

Es ist in dem Artikel die Rede von einer vertanen Chance für die Stadt Innsbruck. Die
WKO Tirol wirft uns sowie dem Innsbrucker
Gestaltungsbeirat (IGB) vor, sie zunächst
angestiftet zu haben, ein zusätzliches
Stockwerk in ihre Planung aufzunehmen.
Danach hätten wir diese Absicht völlig unzulässig mit der Forderung nach einem öffentlichen Durchgang durch die Passage verknüpft - abgesichert durch ein im Grundbuch eingetragenes Servitut.
Weil die WKO Tirol das verweigert hätte,
würden wir nun den obersten Stock nicht
genehmigen - was mit dem Entwurf dieses
Bebauungsplanes tatsächlich auch passiert.
Er geht jetzt nämlich wieder auf die ursprünglich vorgesehenen vier Geschoße zurück. Damit wäre, laut WKO Tirol, eine städtebauliche Chance vertan.
Das ist richtig und ich bedauere das außerordentlich. Die städtebauliche Chance wurde aber nicht seitens der Stadt Innsbruck
vereitelt, sondern vom Präsidenten und vom
Vorstand der WKO Tirol, die sich einfach
geweigert haben (ich war bei zwei Gesprächsrunden dabei), konstruktive Debatten über die Servitutsabsicherung des
Durchgangsrechts in der Passage zu führen.
Die bauliche Chance hätte darin bestanden,
den Slogan der Wirtschaftskammer "Wir
öffnen uns zur Stadt" noch zu unterstreichen. Der Haupteingang wird ja in die Wilhelm-Greil-Straße, also Richtung Innenstadt
verlegt. Das Gebäude hätte dadurch, dass
es um ein Stockwerk höher als die umliegenden Häuser gewesen wäre, eine zusätzlich Markierung erhalten. Diese wichtige
Durchgangszone vom Sparkassenplatz
über die Gilmstraße hätte man durch die
Weiterführung einer Passage zur Meinhardstraße städtebaulich prägnant ausführen können.
Die WKO Tirol vergisst in ihrer Aussendung
eines - das finde ich schon schlimm: Sie hat
im Rahmen des damals geltenden Bebauungsplans zunächst vier Geschoße eingereicht. Unter Berufung darauf, dass sie sich
ja nur innerhalb dieser vorgegebenen Richtlinien bewegt, hat sie die Planungsarbeiten
an einen ihr genehmen Architekten direkt
vergeben. Es gab also keinen Wettbewerb!
Das ist für die WKO Tirol leider nicht untypisch. Samstag und Sonntag predigt man