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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf

- S.78

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von Marktwirtschaft und Wettbewerb, von
Montag bis Freitag ist man beschäftigt,
Marktwirtschaft und Wettbewerb zu verhindern.

kommen hat, ein Servitut des Durchgangsrechts von der Reichenauer Straße in den
Park am Gutshofweg hinter der Kirche
grundbücherlich absichern lassen.

Als der genehmigte Rohbau schon im Entstehen war, ist man zur Stadt Innsbruck gekommen mit dem Ansuchen, doch den zulässigen höchsten Punkt zu verändern. Man
wollte einen penthouseartigen Aufbau auf
den obersten Stock draufsetzen. Das war
die Idee der Wirtschaftskammer, nicht die
der Stadt Innsbruck.

Wenn nach einem ausgeschriebenen Wettbewerb ein größeres Volumen eingeräumt
wird, schauen wir bei jeder privaten BauwerberIn darauf, dass ein Teil des erzielten
Mehrwerts der Öffentlichkeit in Form von
Durchgangsrechten oder Ähnlichem zurückgegeben wird. Ich erinnere an das
Headline-Gebäude des PEMA-Turms (Projekt I der PEMA Entwicklungs- und Beteiligungs-GesmbH), wo wir uns den öffentlichen Zugang zu einer konsumfreien Terrasse im obersten Stockwerk als Rechtfertigung für das Zugeständnis einer größeren
Höhe gesichert haben.

Dann hat der Innsbrucker Gestaltungsbeirat
(IGB), der dieses Projekt begutachtet hat,
der WKO Tirol geraten, kein mickriges
Häuschen aufs Dach zu setzen, sondern zu
überlegen, ob es nicht gescheiter wäre, ein
Vollgeschoß anzustreben. Die Fassade
könne durchgezogen werden. Dadurch
würde sich ein einheitliches Erscheinungsbild für ein städtebaulich markantes Gebäude ergeben.
Diesen Vorschlag haben die Wirtschaftskammer und ihr Architekt gerne aufgegriffen
und daraufhin Umplanungen vorgenommen.
Im Bebauungsplan muss so etwas natürlich
gerechtfertigt werden. Wenn man einer einzelnen BauwerberIn ein zusätzliches Geschoß und damit ein größeres Volumen genehmigt, dann entsteht ja ein Mehrwert. Ein
Teil davon muss der Öffentlichkeit zurückgegeben werden.
Damit ist die Frage der Passage - übrigens
auch vom IGB angeregt - ins Gespräch gekommen. Ein öffentliches Durchgangsrecht
wäre auch für die innerstädtische Wirtschaft
wichtig. Die WKO Tirol spricht immer davon,
wie essentiell es ist, nicht nur eine einzige
Geschäftsstraße zu haben, sondern einen
Flanierweg rund um die Innenstadt mit passierbaren Häuserblöcken. Damit nicht nur
das Kaufhaus Tyrol und die Rathausgalerien, sondern der gesamte Innenstadthandel
frequentiert wird.
Jeder Schritt zu einer Durchgängigkeit dieser großen Innenstadtblöcke ist ein Gewinn
für die Stadt Innsbruck, für die FußgängerInnen und die städtische Wirtschaft. Dieses
Recht wollten wir im Gegenzug eingeräumt
bekommen, so wie wir in anderen Fällen
auch Gegenleistungen aushandeln. Zum
Beispiel haben wir uns von der Diözese Innsbruck, die die Möglichkeit eines Wohnbaus neben der Pfarrkirche St. Paulus beGR-Sitzung 27.02.2014

Das, was wir von jeder BauherrIn, von allen
privaten InvestorInnen verlangen, wollten
wir auch von der Wirtschaftskammer Tirol.
Die Durchgangszeiten wären nicht unverschämt gewesen. Von Montag bis Freitag
bis etwa 22:00 Uhr, also so lang, wie laut
WKO Tirol sowieso Veranstaltung im Haus
stattfinden.
Die Benützungszeiten der Passage am
Samstag waren noch strittig. Die Stadt
Innsbruck hat gemeint, wenn die Innenstadtkaufleute auch am Nachmittag arbeiten, kann die Wirtschaftskammer doch nicht
im Ernst, wenn sie von einer Öffnung zur
Innenstadt spricht, den "Eisernen Vorhang"
am Samstag Mittag herunterlassen.
Wir wollten am Samstag eine Offenhaltung
zumindest bis zum frühen Abend erreichen,
abgesichert durch ein Servitut. Der Präsident der WKO Tirol hat in zwei Gesprächsrunden schlichtweg verweigert, darüber
auch nur zu reden. Für uns war die Sache
damit (vorläufig) gegessen.
Ich danke an dieser Stelle dem Ausschuss
für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte, dass er den Entwurf des Bebauungsplans einstimmig beschlossen und damit
den Willen der Stadt Innsbruck bekräftigt
hat, keine "Extrawürste" zu genehmigen.
An bestimmte Regelungen muss man sich
halten. So auch, dass öffentliche Durchgangsrechte durch Servitute abzusichern
sind. Nicht nur in Form von Ehrenworten eines Präsidenten oder Vorstands, den es
vielleicht in 90 Jahren, also zum Ende der