Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 03-2022-03-03-GR-Protokoll.pdf
- S.10
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 207 -
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc:
Im Zuge der Optimierung und der Anpassung, und weil man gesehen hat, dass einige Dinge mit den Wintergastgärten im Beschluss der Gastgartenverträge des Jahres 2022 bis 2024 noch nicht klar geregelt
waren, wurden einige Dinge angepasst. Das
waren wesentliche drei Punkte.
Bei diesen Punkten gab es einen Amtsvorschlag und es wurde dann politisch entschieden, dass noch einmal zu Gunsten der
Gastronomie, der Wintergastgärten, der Bevölkerung und für ein gutes Flair in unserer
Stadt nachjustiert wird.
Beim ersten Punkt ging es darum, dass
man früher ein oder zwei Tage Zeit hatte,
abzubauen, und nun sind es zwei Wochen.
Das Wesentliche aber war die Schwierigkeit
und die wirtschaftliche Herausforderung, die
massiv gebauten Podeste abbauen zu müssen. Wir haben es mit einer Abänderung im
Stadtsenat gemeinschaftlich geschafft, dass
diese Podeste stehenbleiben können. Wenn
man diese zwei- oder dreimal abbaut, sind
sie kaputt, da sie sehr massiv sind. Das
sind große Investitionen. Es gibt bei uns
sehr viele Gastgärten, in denen die Utensilien nicht über Nacht stehengelassen werden können. Da wird sowieso tagtäglich abgebaut.
Es gibt nun den Zeitraffer von zwei Wochen.
Wenn ein Lockdown kommt, müssen wir darauf achten, dass die Straßen weiter gereinigt, sauber und sicher bleiben. Das flexible
Mobiliar kann nicht draußen stehen bleiben.
Es muss sauber zusammengestellt werden.
Die Lokale haben bei einem Lockdown auch
den Innenbereich geschlossen. Ich glaube
kaum, dass ein/e GastronomIn ein zusätzliches Lager braucht, damit sie/er ihre/seine
Utensilien lagern kann.
Hier ist uns ein wesentlicher Schritt gelungen, um Klarheit zu schaffen. Die Podeste,
die eine große Investition ausmachen, können stehenbleiben, wenn der Gastgarten im
Anschluss wieder geöffnet wird.
Der zweite wesentliche Punkt war jener der
Wintergastgärten. Wir haben uns seit letztem Jahr dazu bereit erklärt, auch Wintergastgärten in unserer Stadt zu ermöglichen,
um vor allem für ein gutes Flair zu sorgen
und weil es immer mehr schöne Wintertage
GR-Sitzung 03.03.2022
im Dezember und im Jänner gibt. Der Bevölkerung kommen dann die Sonnenstrahlen zugute.
Deshalb ist es umso wichtiger, dass die
GastronomInnen auch einen Anreiz bekommen. Ursprünglich war angedacht, noch einmal nachzuziehen und die Gastgartentarife
um 20 % zu erhöhen. Im Stadtsenat haben
wir uns politisch darauf geeinigt, dass wir
die Wintergastgärten als Anreiz für die Zukunft, auch nach der Pandemie, für die
nächsten drei Jahre unentgeltlich überlassen. Das ist der richtige Schritt und das richtige Zeichen. Wir unterstützen damit die
Gastronomie und sorgen für ein gutes Flair
und keine leeren Straßenzüge in unserer
Stadt.
Beim dritten wesentliche Punkt ging um die
Möglichkeit, die Heizelemente ganzjährig
einzuschalten. Ursprünglich war das nur in
den Wintermonaten möglich. Das ist aber
absurd. Wenn es eine Vorrichtung an einem
Schirm oder an einer Hauswand gibt, soll
die/der GastronomIn das Heizelement auch
einschalten dürfen.
Deshalb macht das Sinn. Auch in der Stadt
Rom oder in anderen Städten werden an einem kälteren Frühlingstag die Heizpilze eingeschaltet. Das ermöglichen wir auch in der
Stadt Innsbruck.
Ich sage, dass wir das mit einer politischen
Mehrheit gut abgeändert und mit einer Zustimmung im Stadtsenat zum Wohle der
Gastronomie in der Stadt Innsbruck, der
TouristInnen und der InnsbruckerInnen auf
den Weg gebracht haben. Damit haben wir
tolle und gute Wintergastgärten und die
GastronomInnen haben einen Anreiz, Wintergastgärten aufzustellen.
Ich habe das auch mit einigen GastronomInnen vorbesprochen. Diese Lösung wird
als sehr zielorientiert empfunden.
Weiters wurde eine Abklärung bezüglich
des Bestandes im Zuge des Mobilitätskonzeptes durchgeführt. Dazu gibt es einen Aktenvermerk von Seiten der Berufsfeuerwehr
Innsbruck (BFI), der aufzeigt, dass alle
Gastgärten im Rahmen der Sicherheitsvorkehrungen gesichert sind. Grundsätzlich
können alle Gastgärten in Zukunft so betrieben werden, auch wenn der ein oder andere
dann nur mehr flexibel gestaltet werden
kann.