Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 03-2022-03-03-GR-Protokoll.pdf

- S.32

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- 229 -

wahr und anerkennt die Leistungen des
Vereines Tierschutzverein für Tirol 1881.
Dazu schließt die Landeshauptstadt Innsbruck gemeinsam mit dem Land Tirol und
dem Tiroler Gemeindeverband in Vertretung
der restlichen Tiroler Gemeinden eine Vereinbarung für die Jahre 2022, 2023 und
2024 entsprechend dem vorliegenden vorgefertigten Entwurf ab.
Daraus resultiert für die Landeshauptstadt
Innsbruck eine Beteiligung in Höhe von jährlich € 165.000,--. Die Bedeckung erfolgt aus
der Finanzposition 1.757500 im Fonds
581010 Veterinärwesen. Herr Bürgermeister
wird ermächtigt, die seitens des Landes Tirol noch im Original zu übermittelnde Vereinbarung (mit identem Inhalt der vorliegenden Ausfertigung) stadtrechtsgemäß zu unterfertigen.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung, wird mit den weiteren Veranlassungen zur Abwicklung der
Subvention beauftragt.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc:
Es freut mich sehr, dass wir diesen Punkt
im Stadtsenat schon beschließen konnten
und er heute dem Gemeinderat der Stadt
Innsbruck zur Beschlussfassung vorliegt.
Das ist jene Förderung, die auch das Land
Tirol und der Tiroler Gemeindeverband unterstützt.
Wir unterstützen in der Größenordnung von
€ 165.000,--, also über € 1,-- pro EinwohnerIn, der Tiroler Gemeindeverband überstützt
mit 20 Cent pro EinwohnerIn und das Land
Tirol untersützt mit € 350.000,--. Darüber
hinaus hat sich die Stadt Innsbruck bereiterklärt, das neue Hundehaus mit € 300.000,-zu unterstützen. Die Einreich- und Bebauungspläne sind bereits beschlossen und der
Verein beginnt heuer noch mit den Baumaßnahmen.
Ich bitte um entsprechende Zustimmung für
diese Förderung und möchte mich auf diesem Wege beim Tierschutzverein für Tirol
1881 für die tolle Arbeit bedanken.
GRin Dr.in Krammer-Stark: Unsere Fraktion
stimmt der Verlängerung der Fördervereinbarung natürlich auch zu. Auch ich möchte
mich an dieser Stelle beim Tierschutzverein
für Tirol 1881 für die tolle Arbeit bedanken,
insbesondere auch für die regelmäßige Teilnahme an der Arbeitsgruppe Tierschutz.
GR-Sitzung 03.03.2022

Einige in diesem Haus können sich vielleicht daran erinnern, dass es im Jahr 2017
diesen Bericht der Kontrollabteilung zum
Tierschutzverein für Tirol 1881 gegeben hat.
Dieser war dann der Ausgangspunkt für die
Einrichtung dieser Arbeitsgruppe unter dem
ehemaligen Bgm.-Stellv. Gruber als Ressortführenden für den Tierschutz in der Stadt
Innsbruck.
Für unsere Fraktion möchte ich festhalten,
dass uns die Expertise des Tierschutzvereines weiter wichtig ist und sie regelmäßig in
der Arbeitsgruppe zu haben, solange es
diese Arbeitsgruppe gibt. Diese wird weiterhin für die Tiere in der Stadt da sein und arbeiten.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
23.02.2022 (Seite 228) wird angenommen.
15.

MagIbk/12067/TB-ST-NB/1
Begegnungszone Rennweg/Universitätsstraße, Kulturquartier
Innsbruck 2018PLUS, Finanzierungsbeschluss Umsetzung
2. Ausbaustufe (2022 bis 2023)
(Begehr gemäß § 29 Abs. 7 IStR Minderheitenvotum)

Bgm. Willi referiert das gemeinsame Begehren mit StRin Mag.a Schwarzl gemäß
§ 29 Abs. 7 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975, den gegenständlichen Akt dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen:
1.

Der Stadtsenat ersucht den Gemeinderat um Zustimmung zur Umsetzung des
Projektes Rennweg/Universitätsstraße,
Kulturquartier Innsbruck 2018PLUS gemäß dem vom Stadtsenat am
14.07.2021 und vom Gemeinderat am
15.07.2021 bereits beschlossenen Vorhaben.

2.

Das umsetzungsreife Projekt umfasst
ein Gesamtinvestitionsvolumen von
rund € 5.250.000,--. Durch Förderantrag in der Höhe von rund 40 % aus
dem Kommunalinvestitionsprogramm
(KIP) 2020 und gleichzeitig aus dem
Programm Klima- und Energiefonds
(klimaaktiv mobil) sollen rund 55% der
Gesamtinvestition lukriert werden.