Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 03-2022-03-03-GR-Protokoll.pdf

- S.41

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Weiterführende Erklärung:
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 19.06.2019, ZI. IV-7267/2019, die „Richtlinie
zur Förderung von personellen und/oder investiven Maßnahmen in sozialökonomischen Betrieben“ für die Jahre 2019, 2020 und 2021 verlängert.
Zum bisherigen Verlauf der Förderung von sozialökonomischen Betrieben wird berichtet, dass das Angebot auf großes Interesse gestoßen ist und entsprechend der
Konzeption ein sehr effizientes Förderinstrument darstellt.
Die gegenständliche Förderungsmaßnahme der Stadt Innsbruck steuert zwar, gemessen an der Gesamtfinanzierung seitens des Arbeitsmarktservices (AMS), des
Bundessozialamtes und der Tiroler Arbeitsmarktförderungsgesellschaft mbH (amgtirol), nur einen untergeordneten Anteil bei. Allerdings sind die hier eingesetzten Mittel durch einen besonderen Multiplikatoreneffekt gekennzeichnet.
Im abgeschlossenen Finanzjahr 2021 wurden folgende Institutionen mit den dargestellten Finanzmitteln unterstützt und resultiert daraus die abgebildete Anzahl an
Transitarbeitsplätzen:
Verein / Institution

Förderbetrag 2021

Transitarbeitsplätze

Volkshilfe - Wäscherei Libelle

10 829,00

6

Verein für Obdachlose

10 753,96

6

Verein Emmaus

39 389,00

28

Verein WAMS

64 073,80

57

gesamt

125 045,76

97

Zur aktuellen Entwicklung ist festzuhalten, dass geplant ist, die Fördersätze im Sinne
der bisherigen Valorisierungsregelung anzuheben. Damit ergeben sich für die Sockelförderung ein Betrag von EUR 3.440,00 (+ 3,46%) und pro besetzten Transitarbeitsplatz EUR 116,00 (+3,57%) pro Monat.

Auf Grund der positiven Ergebnisse der bisherigen Förderung wird vorgeschlagen,
die bestehende Richtlinie um weitere drei Jahre (bis 31.12.2024) zu verlängern.
Die Bearbeitung und Erledigung der Förderansuchen im Sinne des dargestellten Ablaufes gilt selbstredend vorbehaltlich der jährlichen Budgetbeschlüsse und –freigaben
durch den Gemeinderat.
Beschluss des Stadtsenates vom 23.02.2022:
Der Amtsantrag wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
(Schapfl eigenhändig)
Sitzung des Gemeinderates am 24.02.2022:
Der Antrag wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
(Walterskirchen, eigenhändig)
Beschluss des Gemeinderates vom 03.03.2022:
angenommen.
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(Zagrajsek, eigenhändig)