Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 03-2022-03-03-GR-Protokoll.pdf

- S.42

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 03-2022-03-03-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2022
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Richtlinien zur Förderung personeller und/oder investiver Maßnahmen in
sozialökonomischen Betrieben 2022-2024

Die Beschäftigung von langzeitarbeitslosen oder schwer vermittelbaren Personen in sozialökonomischen Betrieben, die in der Stadt Innsbruck ihren Standort haben, kann durch
folgende Förderungsmaßnahmen unterstützt werden:

I.
Zur Abdeckung von Sach- und Personalkosten kann jedem sozialökonomischen Trägerverein, der langzeitarbeitslose oder schwer vermittelbare Personen beschäftigt, jährlich
eine Pauschalförderung, das ist im Jahr 2022 ein Betrag von EUR 3.440,00, gewährt werden und wird diese für die Jahre 2023 und 2024 entsprechend valorisiert (siehe Punkt III.
der Richtlinie).

II.
Jeder sozialökonomische Betrieb erhält pro Transitarbeitsplatz im Jahr 2022 einen Zuschuss in der Höhe von EUR 116,00 pro Monat und wird dieser Betrag in den Jahren 2023
und 2024 ebenfalls entsprechend valorisiert (siehe Punkt III. der Richtlinie).

III.
Die festgelegten Fördersätze gemäß Punkt I. und II. werden für den Sachaufwand (25%)
nach dem Verbraucherpreisindex (2020) und für den Personalaufwand (75%) nach der
verlautbarten Gehaltssteigerung für den öffentlichen Dienst als gewichteter Index valorisiert. Ausgangspunkt bildet die Indexzahl des VPI 2020 für Jänner 2021 und Folgejahre
(2022, 2023) und sind für die weiteren Berechnungen die für November des jeweils vorausgegangenen Jahres verlautbarten Indexzahlen ausschlaggebend.

IV.
Die Verrechnung erfolgt grundsätzlich halbjährlich unter Beischluss eines detaillierten
Leistungsberichtes jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember eines Jahres. Anlassbezogen
können auch Akontozahlungen in kürzeren Intervallen geleistet werden, die allerdings zumindest halbjährlich abzurechnen sind.
V.

Seite 3 von 4