Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 03-2022-03-03-GR-Protokoll.pdf
- S.48
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(zu Punkt 18.2)
Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Rathaus - Maria-Theresien-Straße 18
A - 6020 Innsbruck
office@gerechtes-innsbruck .at
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgermeister Georg Willi
im Hause
eingelangt am
1 /l .0 3. März 2022
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Geschäftsslelle lür GemeinderatunöStadtsenat
Innsbruck- 03032022
Anfrage
1. Bei der Sondersitzung des lnnsbrucker Gemeinderates hat Bürgermeister Georg Willi (INNSBRUCKER GRÜNE) den Antrag zur Erstellung eines Doppelbudgets für die Jahre 2022
und 2023 nicht rechtskonform a limine zurückgewiesen . Um die nicht rechtskonforme Zurückweisung des gegenständlichen Antrages zu korrigieren, musste am 23. Juli 2021 Bürgermeister Georg Willi (INNSBRUCKER GRÜNE) eine (Sonder-)Sitzung des Gemeinderates
einberufen.
2. Bei dieser Sondersitzung hat Bürgermeister Georg Willi (INNSBRUCKER GRÜNE) auch
den Tagesordnungspunkt „Neugestaltung Bozner Platz, offener, einstufiger Realisierungswettbewerb, Wettbewerbsergebnis und Planungsauftrag [gemäß § 29 (7) des Stadtrechtes
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) 1975]" auf die Tagesordnung gesetzt. Es wurde festgestellt, dass dieser Tagesordnungspunkt nur teils rechtskonform dem lnnsbrucker Gemeinderat zur Behandlung vorgelegt wurde, sodass Bürgermeister Georg Willi am 27. Oktober
2021 neuerlich eine Sondersitzung des Gemeinderates einberufen musste, bei welcher ausschließlich der Tagesordnungspunkt „Neugestaltung Bozner Platz, offener, einstufiger Realisierungswettbewerb, Wettbewerbsergebnis und Planungsauftrag [gemäß § 29 (7) des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) 1975]" behandelt wurde.
3. Bei der Gemeinderatssitzung am 24. Februar 2022 mussten aufgrund der Tatsache, dass
bei vielen Tagesordnungspunkten Bürgermeister Georg Willi (INNSBRUCKER GRÜNE) die
gemeinderätlichen Unterlagen den lnnsbrucker Gemeinderätinnen und Gemeinderäten gern.
lnnsbrucker Stadtrecht zu spät übermittelte, selbige von der Tagesordnung genommen werden. Bürgermeister Georg Willi (INNSBRÜCKER GRÜNE) musste daher am 03. März 2022
neuerlich eine Gemeinderatssitzung einberufen, da offensichtlich eine zeitliche Aufschiebung
selbiger bis zur regulären Gemeinderatssitzung am 18.03.2022 aus verschiedensten Gründen nicht möglich waL
Reguläre Gemeinderatssitzungen und tatsächlich gemäß lnnsbrucker Stadtrecht rechtskonform einberufene (Sonder-)Sitzungen des lnnsbrucker Gemeinderates sind mit Kosten verbunden. Bei der Kostenübernahme durch die lnnsbrucker Steuerzahlerinnen und Steuerzahler handelt es sich um eine demokratiepolitische Selbstverständlichkeit, welche außer Diskussion steht.