Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 03-2022-03-03-GR-Protokoll.pdf
- S.49
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Hingegen muss man infrage stellen, ob die Kosten für (Sonder-) Gemeinderatssitzungen,
welcher nur deshalb vom Bürgermeister einberufen werden müssen, weil der Bürgermeister
und Vorsitzende selbst wider des lnnsbrucker Stadtrechtes bzw. der Geschäftsordnung des
lnnsbrucker Gemeinderates gemeinderätliche Unterlagen dem Gemeinderat zu spät übermittelte, der einzige Verhandlungsgegenstand nicht rechtskonform auf die Tagesordnung gesetzt wurde bzw. ein Antrag nicht rechtskonform vom Bürgermeister a limine zurückgewiesen wurde etc., tatsächlich von den lnnsbrucker Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern übernommen werden müssen, oder doch vom Verursacher selbst. Vor allem dann, wenn sich die
Einberufung von Gemeinderatssitzungen basierend auf bereits erwähnten Gründen häufen.
1. Wie hoch waren die Kosten für die (Sonder-)Sitzung des lnnsbrucker Gemeinderates am
23. Juli 2021? (Um detaillierte Aufstellung der Kosten wird ersucht)
2. Wie hoch waren die Kosten für die (Sonder-)Sitzung des lnnsbrucker Gemeinderates am
27. Oktober 2021? (Um detaillierte Aufstellung der Kosten wird ersucht)
3. Wie hoch waren die Kosten für die (Sonder-)Sitzung des lnnsbrucker Gemeinderates am
03. März 2022? (Um detaillierte Aufstellung der Kosten wird ersucht)
4. Warum müssen die lnns.brucker Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Kosten für Gemeinderatssitzungen übernehmen, welche nur aufgrund von bereits in der Begründung angeführten begangenen Fehlern des Bürgermeisters und Vorsitzenden , einberufen werden
müssen?
5. Warum müssen die Kosten für die gegenständlichen Gemeinderatssitzungen (siehe Begründung und Punkt 4) nicht vom Hauptverantwortlichen und Verursacher Bürgermeister und
Vorsitzenden Georg Willi (INNSBRUCKER GRÜNE) übernommen werden?
Gerald Depaoli, Gemeinderat