Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 03-Feber-Sonder.pdf
- S.10
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Instandhaltung nicht durchgeführt werden
kann, weil man nicht die entsprechenden
finanziellen Möglichkeiten hat. Diese
Befürchtung habe ich nicht.
Ich habe deshalb einen eigenen Antrag
eingebracht, weil - das Arbeitsübereinkommen wurde zitiert - wir uns in der
Stadtregierung einig waren, dass wir bei
abgezahlten Wohnanlagen entsprechende
Ermäßigungen gegenüber dem Richtwertmietzins vorsehen.
Die ursprüngliche Intention des Antrages
der SozialdemokratInnen konnte und
wollte ich nicht nachvollziehen, nämlich,
dass man die Mieten einfach einfriert.
Einfrieren heißt in diesem Fall auf
unterschiedlichem Niveau. Wir hatten im
Jahr 1999 ein Niveau von € 4,85, jetzt ein
solches von € 5,77 und dazwischen die
entsprechende Abstufung.
Das heißt, man hat hier sachlich nicht
gerechtfertigt gehandelt, indem man bei
gleichem Sachverhalt und bei gleicher
Rechtslage auf Dauer unterschiedliche
Mieten vorgesehen hätte. Das erschien für
mich nicht gerechtfertigt zu sein. Ich habe
die Meinung vertreten, wenn es schon
eine Ermäßigung gibt, dann sollte diese
für alle im gleichen Ausmaß gelten.
Das bedeutet natürlich, dass man bei
jenen, wo die Mieten seit dem Jahr 1999
eingefroren sind, etwas nachziehen muss.
Diese liegen, wenn man von oben rechnet,
etwa 16 % unter dem Niveau. Das heißt,
dass man um 6 % nachziehen müsste. Bei
jenen, die darüber liegen, könnte man
diskutieren, ob man die Mieten einfriert
oder herabsetzt.
Wenn man meinen Antrag beschließt,
würde das bedeuten, dass man auf dieses
Niveau von etwa € 5,20 kommt und alle
gleich behandelt. Das heißt, dass nur jene,
die derzeit € 4,85 bezahlen, entsprechend
nachgezogen werden. Ich glaube, das
wäre ein sachgerechter Vorschlag.
Was den Antrag von GR Mag. Kogler
anlangt, so hätte dieser sicherlich den
Vorteil einer gewissen sozialen Treffsicherheit. Wahrscheinlich würde dann ein
sehr großer Anteil dieser Wohnungen von
wahrscheinlich 30 % oder 40 % - derzeit
sind es 1.280 Wohnungen, die nach dem
Richtwertmietzins bemessen werden GR-Sitzung 22.2.2010
sowieso in diese Regelung fallen. Der
Unterschied zwischen denen, die Mietzinsbeihilfe und eine 20 %ige Ermäßigung
erhalten und jenen, welche vielleicht
knapp darüber liegen, würde dadurch
noch größer.
Vor allem wäre der Sachaufwand hinsichtlich der Bearbeitung enorm. Derzeit
müssen 1.280 Akten bearbeitet werden
und in Zukunft werden es 2.000 bis
3.000 sein. Immer, wenn Wohnungen mit
Kategoriemietzins frei werden, dann
kommt der Richtwertmietzins zum Tragen.
Hinsichtlich der Administrierung ist der
Antrag von GR Mag. Kogler schwer
umzusetzen, da er einen enormen
Arbeitsaufwand erfordern würde. Ich kann
daher diesem Vorschlag nicht näher
treten.
Ich habe mit dem Geschäftsführer der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG), Ing. Dr. Danler, über mehrere
Varianten diskutiert. Die Überlegung war,
dass man nur jene berücksichtigt, die
Mietzinsbeihilfe bekommen. Das wäre
sozial sehr treffsicher und richtig. Andererseits muss man natürlich sagen, dass
jene, die eine städtische Wohnung
bekommen, finanziell nicht gerade
besonders begütert sind. Das sind
Personen, die eher ein durchschnittliches
Einkommen haben bzw. auch darunter
liegen. Wenn man hier aus administrativen
Vereinfachungsgründen einen pauschalen
Abschlag vorsieht, ist das eine praktikable
Lösung, die wirklich vielen Menschen
zugute kommen würde und auch gerecht
wäre.
Was die Dimension anlangt: Mir wurde
von der Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG) mitgeteilt, dass wir derzeit
€ 4,2 Mio Einnahmen von jenen MieterInnen haben, die nach dem Richtwertmietzins die Miete bezahlen. Wenn man hier
im Schnitt 10 % dazurechnet, kommt man
etwa auf € 4,6 Mio - wir würden auf 10 %
davon nachhaltig verzichten.
Wenn man mit den gemeinnützigen
Wohnbaugesellschaften einen Vergleich
anstellt, die den burgenländischen
Richtwermietzins veranschlagen, der bei
€ 3,20 liegt und sich ansieht, wie diese
finanziell dastehen, dann müssen wir uns