Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 03-Feber-Sonder.pdf
- S.11
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wahrlich keine Sorgen machen, wenn wir
eine solche Ermäßigung vorsehen.
Ich glaube, dass es ein sachgerechter und
fairer Vorschlag ist, dem man schon nahe
treten könnte. Ich würde die Mitglieder des
Gemeinderates jedenfalls ersuchen,
diesem Vorschlag zuzustimmen, da er ein
Kompromiss der verschiedenen Vorschläge wäre. Wenn sich eine breite Mehrheit
finden würde, diese Ermäßigung nur jenen
Leuten zu geben, welche Mietzinsbeihilfe
beziehen, werde ich als Sozialreferent
nicht ausdrücklich dagegen sein. Der
Vorschlag ist aber sachgerecht, praktikabel und ich würde doch bitten, sich damit
auseinanderzusetzen und diesem
vielleicht nahe zu treten.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger übernimmt den Vorsitz von Bgm.-Stellv.in Mag.a
Oppitz-Plörer.
StRin Mag.a Schwarzl: Ich möchte zwei
inhaltliche Anmerkungen machen: Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, es geht genau
darum, dass wir uns gerne damit auseinandersetzen würden. Sie berichten über
Zahlen, die ich schnell mitschreiben kann.
Ich habe bereits in der letzten Sitzung
mitgeschrieben und auf diese Art und
Weise bekomme ich zitzerlweise alle
möglichen Informationen.
Der von GR Mag. Kogler in der letzten
Sitzung eingebrachte Antrag trifft zwar
nicht ganz zu. Wir reden immer darüber,
dass eine einkommensorientierte Miete
ideal wäre, aber man sollte sich darüber
unterhalten, wie man so etwas generell
ohne großen Verwaltungsaufwand
durchführen kann. Wenn die Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) die
Mieten erhöht, ist das Schreiben bezüglich
des Einkommens dann die Bringschuld
der Betroffenen. Anders geht es nicht in
sozusagen weiterführenden einkommensorientierten Mietensystemen.
Daher wäre es ideal, das in einer Arbeitsgruppe oder im erweiterten Stadtsenat zu
bearbeiten. Die Verunsicherung der
MieterInnen kann man beenden, indem
man das, was der Aufsichtsrat der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG) beschlossen hat, stoppt. Irgendwie
GR-Sitzung 22.2.2010
trifft die Verunsicherung alle MieterInnen.
Wer weiß denn genau, ob es sich bei der
Miete um einen Richtwertmietzins usw.
handelt? Es wird nämlich generell davon
gesprochen, dass der Mietzins rückwirkend valorisiert wird, aber ich glaube, das
geht viel weiter.
Welchen Sinn macht es, wenn man die
Miete an den Bezug der Mietzinsbeihilfe
bindet? Bei der Mietzinsbeihilfe zahlt das
Land Tirol 70 % mit und wir übernehmen
sozusagen einen Teil davon in die
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG). Ich finde, dass man diesbezüglich
die Verunsicherung beenden sollte. Man
sollte sich einmal mit Ing. Dr. Danler
zusammensetzen, die Unterlagen
ansehen und sich alles für die jeweils
Betroffenen aber auch für die Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG (IIG)
durchrechnen.
Dann weiß man, was man beschließen
soll. Jetzt weiß ich in letzter Konsequenz
nicht, was ich beschließe. Das ist auch der
Grund dafür, warum wir die Initiative in der
Form ergriffen haben.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Zur
sachlichen Berichtigung! Wir werden
sicherlich mit diesem 10 %igen Nachlass
keine Anteile übernehmen, für die das
Land Tirol auch die Mietzinsbeihilfe tragen
würde. Es werden nur € 4,-- pro Quadratmeter anerkannt und wir würden dann bei
€ 5,20 liegen. Das wäre ein zusätzlicher
Beitrag der Stadt Innsbruck, den das Land
Tirol keinesfalls übernehmen würde.
Nachdem keine weitere Wortmeldung
vorliegt, werden wir über den Antrag von
GR Mag. Kogler auf geheime Abstimmung
abstimmen.
Mehrheitsbeschluss (gegen 6 ÖVP und
8 SPÖ; 14 Stimmen):
Der Antrag von GR Mag. Kogler auf
geheime Abstimmung (Seite 92) wird
angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über die
in der Sitzung des Gemeinderates am
27.1.2010 eingebrachten Anträge.
GR Mag. Fritz: Zur Geschäftsordnung!
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, es gibt
auf der Tagesordnung einen einzigen
Antrag, und zwar jenen der Opposition.