Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 03-Feber-Sonder.pdf
- S.7
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sollte man das Mietrechtsgesetz (MRG) in
vielen Bereichen zielführend vorantreiben.
In der Diskussion in der letzten Gemeinderatssitzung hat es viele Ansätze gegeben,
aber man hat sich auf keinen Ansatz
geeinigt. Das ist ein Zeichen dafür
gewesen, dass in diesem Bereich
Diskussionsbedarf besteht. Ich finde es
nett und schön, wenn man sich auf den
Vorschlag der ÖVP, welcher von unserem
nicht weit entfernt ist, einigen könnte, aber
trotzdem wäre es zielführend und wichtig,
einen Arbeitskreis einzurichten.
Man sollte von den zementierten Argumenten abgehen. Damit die/der eine oder
andere GemeinderätIn über ihren/seinen
Schatten springen kann, beantrage ich zu
diesem Tagesordnungspunkt
eine geheime Abstimmung.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich
darf für unsere Fraktion zu diesem
Tagesordnungspunkt sprechen. Es wurde
bereits viel ausgeführt. Wir stehen immer
noch hinter dem Beschluss des Aufsichtsrates der Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG), der mit einer Gegenstimme
von StRin Dr.in Pokorny-Reitter gefasst
wurde. Wir sehen das im Sinne des
Unternehmens und der BürgerInnen,
welche über zehn Jahre verschiedene
Mietrechtsverhältnisse hatten. So wie es
StRin Mag.a Schwarzl gesagt hat, nämlich
auftauen, einfrieren, auftauen und wieder
einfrieren, wobei bis jetzt nur einmal
eingefroren wurde.
Durch die Zufälligkeit im Sinne dessen,
dass in den letzten Jahren - diese
Zeitspanne kann ich nicht wie StRin
Dr.in Pokorny-Reitter identisch sehen nicht auch eine Steigerung der Einkommen vonstatten gegangen wäre. Natürlich
stimmt es, dass es vermehrt SozialhilfeempfängerInnen gibt. Das ist aber nicht
mit der Boomphase 2001, 2002 oder 2003
vergleichbar, wo ganz andere Verhältnisse
geherrscht haben und die Mieten eigentlich angepasst hätten werden müssen.
Das möchte ich in Erinnerung rufen.
Ing. Dr. Danler möchte ich ausdrücklich
danken, dass er im Auftrag der Frau
Bürgermeisterin dokumentiert hat, wann
die Anpassung der Mieten verzögert
wurde und dann ein Beschluss des
GR-Sitzung 22.2.2010
Aufsichtsrates der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KEG (IIG) zustande
gekommen ist.
Die Fraktion "Für Innsbruck" hat sich mit
diesem Thema sehr beschäftigt und hätte
einen Antrag vorbereitet, der sich an
verschiedene Möglichkeiten anlehnt.
Diesen Antrag, der folgende Punkte
umfasst hätte, werden wir heute aber nicht
einbringen:
1.
Dass die Wertanpassung der
Richtwertmieten erfolgt;
2.
dass die Valorisierung in Zweijahresschritten erfolgt und
3.
dass bei jenen MieterInnen, welche
Mietzinsbeihilfe beziehen, 10 % unter
dem jeweils vollen Richtwertmietzins
die Miete vorgeschrieben wird.
Wir hätten geglaubt, dass das eine
Möglichkeit wäre, um die Mieten sozial
treffsicher zu gestalten.
Es ist für uns sehr schwer nachvollziehen,
wenn man hier nach dem Gießkannenprinzip vorgeht. Die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) ist dazu da,
sozial günstigen Wohnraumbereich in
einer guten Qualität bereitzustellen, aber
nicht innerhalb ihrer MieterInnen Sozialpolitik zu machen. Dazu sind eigentlich
andere Instrumente und Einrichtungen
vorgesehen.
Wir werden uns bei Anträgen, die in
Richtung einer Minderung gehen, im Sinne
dessen, dass das Unternehmen eine
Entscheidung braucht - das Unternehmen
wird durch die vielen MieterInnen repräsentiert - jedenfalls der Stimme enthalten.
Wir sehen im Gemeinderat hinsichtlich der
Reduktion des Richtwertmietzinses keine
übertrieben breite Mehrheit. Wir glauben,
dass diese Thematik beschlossen werden
muss, da die MieterInnen sowie die
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG) letztendlich Handlungssicherheit
brauchen. In diesem Sinne werden wir uns
der Stimme enthalten.
GR Mag. Fritz: Ich möchte darauf
aufmerksam machen, dass laut Geschäftsordnung des Gemeinderates § 35
Abs. 2 über Anträge auf geheime Abstimmung ohne Debatte der Gemeinderat zu