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Jahr: 2010

/ Ausgabe: 03-Feber-Sonder.pdf

- S.6

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- 91 -

unterworfenen Liegenschaften an der
Sozialpflichtigkeit zu orientieren haben
und die Grundzüge für Mietzinsbildung
und Kündigung sind. Darüber hinaus
kommen wir dem Arbeitsübereinkommen
zwischen den Fraktionen "Für Innsbruck",
ÖVP und SPÖ nach, in dem es heißt, dass
Maßnahmen gesetzt werden, die eine
Mietensenkung bei ausfinanzierten
Mietwohnungen der Stadt Innsbruck zur
Folge haben.
Wir sagen nicht aus Jux und Tollerei, dass
keine Valorisierung und Senkung der
Richtwertmiete stattfinden soll, sondern es
gibt sehr viele Gründe die dafür sprechen.
Vor allen Dingen wollen wir auch nicht,
dass es durch lange, lange Arbeitskreise
zu einer weiteren Verunsicherung der
MieterInnen führt.
Wenn wir jetzt sehr lange in Arbeitskreisen
tagen, dann führen wie eine solche
Diskussion noch Wochen und Monate,
wobei es zu einer weiteren Verunsicherung der MieterInnen kommen wird, zumal
die Innsbrucker Grünen - zumindest in der
letzten Sitzung des Gemeinderates gesagt haben, dass sie ergebnisoffen
diskutieren werden.
Es stellt sich die nächste Frage, nämlich,
ob sich das die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) leisten kann. Auch
wenn wir noch keine eigenen Rechenkreise haben, zumal ich hoffe, dass wir diese
bekommen werden, stelle ich folgende
Behauptung auf: Die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) kann sich das
leisten. Wir können den Vergleich mit den
Kategoriemieten und mit dem Mieten nach
§ 45a Mietrechtsgesetz (MRG), die alle
wesentlich niedriger sind, heranziehen.
Das sind auch sehr gut instand gehaltene
Häuser und Wohnungen. Es gibt noch
andere Instrumentarien des Mietrechtsgesetzes (MRG), die bei notwendigen
Instandhaltungsmaßnahmen zutreffen
können. Die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) kann es sich
leisten. Die gemeinnützigen Bauträger
machen es uns vor, da sie, wenn die
Finanzierung ausgelaufen ist, den
burgenländischen Richtwertmietzins minus
30 % verlangen dürfen und auch sehr gute
Wohnungen haben.
GR-Sitzung 22.2.2010

In der Diskussion wurde immer wieder die
Frage gestellt, ob sich das auch die Stadt
Innsbruck leisten kann? Unserer Meinung
nach kann es nicht sein, dass mit einer
Erhöhung von Richtwertmieten notwendige Ausgaben von der Stadt Innsbruck
finanziert bzw. bezahlt werden. Die
MieterInnen haben ohnehin zurzeit durch
die wirtschaftliche Lage weniger Einkommen, wodurch die Sozialhilfe, Mietzinsbeihilfe sowie diverse Beihilfen steigen. Wir
wissen, dass die Menschen weniger
Einkommen haben, sonst würden diese
Beihilfen nicht steigen. Daher können wir
nicht sagen, dass die Stadt Innsbruck
noch Bedarf hätte, den die MieterInnen
übernehmen sollen.
Ich komme zurück auf die verschiedenen
weitergehenden und weniger weitergehenden Anträge, die eingebracht wurden:
Natürlich muss man, wenn man in einer
Koalition arbeitet, auch überlegen, welche
Kompromissmöglichkeit es gibt. Für uns
ist die Kompromissmöglichkeit jene, die
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger vorgeschlagen hat. Er hat Richtwertmiete minus
10 % gemeint. Das wäre der Kompromiss,
welcher unterhalb den von uns vorgeschlagenen beantragten Sätzen liegt.
Diesen Vorschlag könnten wir mittragen.
Ich würde die MandatarInnen des Gemeinderates dringend ersuchen und
bitten, diesem Kompromissvorschlag
Folge zu leisten. Es geht hier wirklich
darum, dass die MieterInnen schnell zu
einem Ergebnis kommen und schnell
Sicherheit bekommen. Wir sollten nicht
wochen- und monatelang in Arbeitskreisen
sitzen und unter Umständen zum selben
Ergebnis kommen. Danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall)
GR Mag. Kogler: Die Verunsicherung der
MieterInnen entsteht nicht durch den
Arbeitskreis, sondern durch das Mietrechtsgesetz (MRG). Ich erspare mir jetzt
aber, das wieder detailliert darzustellen.
Gerade bei einer solch komplexen Materie
wäre es sehr notwendig, wenn sich alle
Fraktionen zusammensetzen würden.
Daher haben wir den Vorschlag gemeinsam eingebracht.
Im Sinne der BürgerInnen der Stadt
Innsbruck - vielleicht können wir hier sogar
in Richtung Wien ein Zeichen setzen -