Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll-19-03-2015.pdf
- S.38
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
um Doppelgleisigkeiten im Verwaltungsbereich und aufgezeigte Auswirkungen hinsichtlich der Provisionsverrechnung im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu vermeiden.
Dazu teile das städtische Amt für Sport mit, dass der Anregung der
Kontrollabteilung künftig entsprochen werde.
Überarbeitung der
Aus Sicht der Kontrollabteilung ist eine Provisionsberechnung, die sich
Provisionsberechnung – nur an den Betriebsaufwendungen des Betreibers und den Kosten für
Empfehlung
Instandhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen orientiert, kritisch zu
hinterfragen. Auch wenn eine Deckelung (€ 30.000,00) vorliegt, wird
bei dieser Handhabung die Erzielung von Betriebseinnahmen in den
Hintergrund gedrängt und die oben geschilderten Konsequenzen dieser Berechnungsmethode kommen zum Tragen. Die Kontrollabteilung
regte daher an, die derzeitige Provisionsberechnung zu überdenken
und auch ertragsorientierte Faktoren (zum Beispiel: Erlöse, Auslastung,
Zutritte, Beteiligung an Sponsoreinnahmen) in die Berechnung einfließen zu lassen.
Laut Stellungnahme wird bei der Überarbeitung des Betriebsführungsvertrages diese Thematik ebenfalls behandelt werden.
Vereinnahmte
Nutzungsentgelte
Die im Namen und auf Rechnung der Stadt Innsbruck vereinnahmten
Nutzungsentgelte (naturgemäß hauptsächlich Bareinnahmen) der Skaterhalle erreichten im Jahr 2011 (Eröffnung im Dezember) € 5.899,90.
Im prüfungsrelevanten Zeitraum wurden Einnahmen von € 40.804,60
(Jahr 2012) und € 35.211,23 (Jahr 2013) verbucht. Von den Gesamteinnahmen (81.915,73) wurde der Stadt Innsbruck lt. OSVI in Summe
ein Betrag von € 81.037,41 ausbezahlt. Dies konnte von der Kontrollabteilung verifiziert werden. In den Gesamteinnahmen war das
Wechselgeld der Kasse vor Ort inkludiert, welches lt. Prüfungsunterlagen am 31.12.2013 mit € 468,00 ausgewiesen worden ist.
Rückerstattung
Differenzbetrag
Der von der Kontrollabteilung aufgestellte Vergleich der Gesamteinnahmen (€ 81.915,73) mit den Auszahlungen (€ 81.037,41) zuzüglich
des Wechselgeldes ergab in der Nachschau eine Differenz von
€ 410,32. Bei den Recherchen der Kontrollabteilung stellte sich heraus,
dass es sich beim Differenzbetrag von € 410,32 um eine Barausgabe
(Ausgabe lt. Kassabuch) aus dem Jahr 2013 handelte, die im Zuge der
Verrechnung doppelt angesetzt wurde. Der Leiter des Rechnungswesens der OSVI wurde seitens der Kontrollabteilung auf die Differenz
hingewiesen. Die OSVI bestätigte die irrtümliche Doppelverrechnung
und erstellte noch während der Prüfungstätigkeit der Kontrollabteilung
eine Gutschrift zu Gunsten der Stadt Innsbruck.
Städtischer Gesamtaufwand für
Betriebsführung
Von der Kontrollabteilung wurde eine Zusammenführung der Rechnungsbeträge der OSVI für die Betriebsführung an die Stadt Innsbruck
und den Einnahmen der Nutzungsentgelte im Namen und auf Rechnung der Stadt Innsbruck erarbeitet. Diese Berechnung ergab einen
Aufwandsbetrag für das Rumpfjahr 2011 von € 68.840,92. Im Jahr
2012 stieg dieser auf € 214.813,71 an und sank im Jahr 2013 auf
€ 120.942,33. Die Summe dieser Werte beträgt € 400.596,96.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
12143/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
27