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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll-19-03-2015.pdf

- S.52

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Tarifmodell neu

Aufgrund des LRH-Berichtes arbeitete ein Tarifausschuss (Unterausschuss des Aufsichtsrates) der OSVI ein Preismodell für Vereine aus.
Ausgenommen davon waren das Landessportcenter sowie alle frei
zugänglichen Nutzungsbereiche. Im September 2011 wurde vom Geschäftsführer das neue Tarifmodell im Zuge eines Umlaufbeschlusses
den Gesellschaftern zur Beschlussfassung übermittelt. Die Kernpunkte
des „Tarifmodelles neu“ lauten auszugsweise wie folgt:


Investitionen und Großinstandhaltungen für die Sportinfrastruktur
werden über den jährlichen Investitionsplan gemäß GV-Beschluss
durch die Gesellschafter abgedeckt. Bilanziell heben sich Investitionszuschüsse und Abschreibung gegenseitig auf.



Temporäre Anmietungen (Wettkämpfe, Veranstaltungen) werden lt.
Tarifliste direkt mit den Vereinen abgerechnet. Betriebskostendeckung wurde als Prämisse festgehalten.



Bei Hobbymannschaften orientiert sich die Preisgestaltung an den
am Markt erzielbaren Preisen und ist vor allem auch tageszeitabhängig zu gestalten.



Nicht-Sport-Großveranstaltungen gemäß Einzelvereinbarung: Alle
Vereinbarungen müssen bei Veranstaltungen neben den Betriebskosten einen positiven Deckungsbeitrag auf Basis Vollkostenrechnung für die Gesellschaft erbringen.



Großsportveranstaltungen / Profisportveranstaltungen: Gemäß Einzelvereinbarungen müssen diese Veranstaltungen zumindest kostendeckend auf Basis der Vollkostenrechnung sein. Ein positiver
Deckungsbeitrag für die Gesellschaft ist anzustreben.

Hinsichtlich der Formulierung des „positiven Deckungsbeitrages auf
Basis der Vollkostenrechnung“ merkte die Kontrollabteilung an, dass
der Terminus „Deckungsbeitrag“ in der Literatur lediglich in der Teilkostenrechnung zum Tragen kommt und angibt, wieviel von den Erlösen
nach Abzug der variablen Kosten noch zur Deckung der Fixkosten und
zur Gewinnerzielung verbleiben.
Vorgabe der Kostendeckungsgrade und
Mischindex –
Empfehlung

Basierend auf der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Kostenstellenrechnung und im Sinne einer einheitlichen und durchgängigen Tarifpolitik ist im Umlaufbeschluss ein Kostendeckungsgrad von 50 % für den
Profibetrieb und 30 % für den Amateurbetrieb vorgeschlagen worden.
Nachforschungen der Kontrollabteilung ergaben, dass die Berechnungen – lt. den vorliegenden Unterlagen – des „Tarifmodelles neu“ vorwiegend auf Zahlenmaterial der Kostenstellenrechnung des Jahres
2007 beruhten.
Zur nachhaltigen Absicherung der Deckungsgrade, wurde eine Wertsicherung für die Tarife (sowohl Profi- als auch Amateurbereich) festgelegt. Aufgrund der Kostenstruktur der OSVI wurde ein Mischindex konstruiert, der aus dem Verbraucherpreisindex (VPI) und dem „VPI für
Strom, Gas und andere Brennstoffe“ bestand. Die Kontrollabteilung
konnte keine eindeutige Regelung über die Ausgangsbasis des
Mischindex in den vorhandenen Prüfungsunterlagen festmachen. Die

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12143/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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