Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll-19-03-2015.pdf
- S.53
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Kontrollabteilung regte daher an, dass die Gesellschaft die Ausgangsbasis des Mischindex konkretisiert, um zukünftig eine nachvollziehbare
Tarifanpassung sicherzustellen.
Im Anhörungsverfahren wurde die Umsetzung der Empfehlung seitens
der OSVI zugesagt.
Finanzelle Auswirkung
des Tarifmodelles neu
Für die Umsetzung des Kostendeckungsgrades von 30 % – im Bereich
des Amateurbetriebes – wurde mit Mehrkosten für die Vereine und
Verbände in Höhe von jährlich rd. netto € 144.500,00 gerechnet. Diese
Mehrkosten der Vereine und Verbände stellten naturgemäß höhere
Einnahmen bei der OSVI dar und reduzierten somit auch die Jahresabgangsdeckung der Gesellschafter Stadt Innsbruck und Land Tirol.
Die Geschäftsführung der OSVI wies jedoch auch darauf hin, dass
gleichzeitig das notwendige Subventionsvolumen der Vereine und Verbände, welches durch die Stadt Innsbruck und das Land Tirol zu jeweils 50 % getragen wird, um insgesamt rd. € 144.500,00 zuzüglich der
gesetzlichen Umsatzsteuer (insgesamt somit € 174.500,00) in den
Folgejahren ansteigen wird.
Zustimmung durch
Gesellschafter
Dem Umlaufbeschluss wurde seitens des Landes Tirol und der Stadt
Innsbruck im September 2011 zugestimmt. Der Geschäftsführer der
OSVI wurde beauftragt, das „Tarifmodell neu“ mit 01.08.2012 umzusetzen und alle notwendigen Begleitmaßnahmen zu treffen.
Jährliche Überprüfung
der Kostendeckungsgrade – Empfehlung
Aus den Prüfungsunterlagen war für die Kontrollabteilung eine jährliche
Überprüfung bzw. Nachberechnung der Kostendeckungsgrade (30 %
für den Amateursport und 50 % für den Profibereich), auf die der Gesellschafterbeschluss abstellt, nicht ersichtlich. Die Kontrollabteilung
empfahl, dass die Kostendeckungsgrade, die bei der Beschlussfassung
für die Einführung des „Tarifmodelles neu“ als Grundlage herangezogen und von der Gesellschaft selbst vorgeschlagen wurden, jährlich
überprüft und berechnet werden und dem Aufsichtsrat – als für die Tarifgestaltung zuständigem Gremium – vorgelegt werden. Aus Sicht der
Kontrollabteilung würden somit künftig nicht nur äußere Einflussfaktoren des Mischindex bei der Tarifgestaltung berücksichtigt, sondern
werden auch interne Faktoren dokumentiert, die sich auf die Kostenstellen auswirken.
In der Stellungnahme der OSVI wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt,
dass der Empfehlung entsprochen werde.
OSVI als Subventionsservicestelle –
Empfehlung
Mit Schreiben vom 07.11.2013 trat die Geschäftsführung an die Stadt
Innsbruck und das Land Tirol heran, um die Mehrkosten der Saison
2012/2013 aufgrund der „Tarifgestaltung neu“ für die betroffenen Verbände anzufordern. Die Kontrollabteilung stellte klar, dass durch diese
Vorgehensweise die OSVI de facto zur Subventionsservicestelle der
Verbände wurde, da die OSVI als Subventionswerber lt. der geltenden
Subventionsordnung auch den Verwendungsnachweis der Fördermittel
abzuwickeln hat. Die Kontrollabteilung empfahl daher, künftig die Subventionsansuchen wieder den einzelnen Verbänden zu überlassen. Die
Kontrollabteilung vertrat die Meinung, dass die OSVI als Sportstättenbetreiber nicht zusätzlich als „Subventionsservicestelle“ der Verbände
fungieren sollte. Im Hinblick auf die Höhe der Subventionen und unter
Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich um Verbände handelte,
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12143/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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