Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_18.02.2016.pdf
- S.9
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 7.)
Zl. KA-07711/2015
BERICHT ÜBER DIE
PRÜFUNG DES BAUVORHABENS
„NEUGESTALTUNG MERANER STRASSE“
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung des Bauvorhabens „Neugestaltung Meraner Straße“ eingehend behandelt und erstattet mit Datum vom 04.02.2016 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 22.12.2015, Zl. KA-07711/2015,
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Prüfauftrag/-umfang
Prüfauftrag
Die Kontrollabteilung ist gemäß § 74 Abs. 2 lit. a des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR 1975) unter anderem beauftragt, die Gebarung der Stadt und ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen zu prüfen. Nach § 74a Abs. 2 IStR kann sich die Prüfung dabei auf
die gesamte Gebarung oder auf bestimmte Teile davon erstrecken.
In Wahrnehmung dieses gesetzlichen Auftrages und in Anlehnung an
§ 74c leg. cit. hat die Kontrollabteilung in der Magistratsabteilung III
(MA III) eine stichprobenartige Prüfung des Bauvorhabens Neugestaltung Meraner Straße vorgenommen.
Die Einschau konzentrierte sich im Sinne des § 74a Abs. 1 IStR auf die
Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften, auf die Sparsamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie auf die ziffernmäßige
Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Gebarung.
Die Prüfung behandelte schwerpunktmäßig die Themengebiete
Projektentwicklung, Beschlüsse und Genehmigungen,
Ausschreibungen und Vergaben,
Baudurchführung,
Finanzielle Abwicklung sowie
Kostenschätzungen und -abrechnungen.
Anhörungsverfahren
Das gemäß § 52 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
Gleichstellung
Die gewählten personenbezogenen Bezeichnungen wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit grundsätzlich nur in
einer Geschlechtsform formuliert werden und gelten gleichermaßen für
Frauen und Männer.
2 Projektentwicklung, Beschlüsse und Genehmigungen
Lage im Stadtgebiet
Die Meraner Straße verbindet die Maria-Theresien-Straße mit dem
Bozner Platz bzw. der Wilhelm-Greil-Straße. Der gesamte Streckenabschnitt ist beidseitig von durchgehenden Gebäudefronten bestimmt,
welche süd- und nordseitig unterschiedlich sind. Wird die Meraner
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-07711/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
1